BDP fordert bei strafrechtlicher Verfolgung sexualisierter Gewalt unter Anwendung von K.-o.-Tropfen härtere Strafen und mehr Prävention

Pressemitteilung

Stellungnahme des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zum Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen. 

Berlin, 30.06.2026: Im Jahr 2024 erschütterte der Fall Gisèle Pelicot aus Frankreich die Welt, als im Rahmen des Gerichtsverfahrens bekannt wurde, dass ihr eigener Ehemann sie jahrelang betäubt hatte und von Männern vergewaltigen ließ. Die Kontaktaufnahme lief über entsprechende Kanäle sozialer Netzwerke. Die traurige Wahrheit: Es handelt sich bei diesem Sexualdelikt nicht um einen Einzelfall. Seit Bekanntwerden des Pelicot-Falls ist es weltweit vermehrt zu Anzeigen gleicher oder ähnlicher Fälle gekommen.

Sexualisierte Gewalt unter Einsatz von Betäubungsmitteln stellt kein isoliertes oder Rand-Phänomen dar. In einschlägigen Online-Netzwerken tauschen sich Täter weltweit aus und veröffentlichen Anleitungen zur Durchführung entsprechender Taten. Die Taten selbst, aber auch die Vernetzung zum Austausch darüber, fördern frauenfeindliche Einstellungen und Verhaltensweisen und tragen zur Normalisierung sexualisierter Gewalt bei. 

Vor diesem Hintergrund begrüßt der BDP den Vorstoß der Bundesregierung zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen ausdrücklich. Es ist richtig und wichtig, im Sinne der Gewaltprävention und des Opferschutzes strafrechtliche Lücken zu schließen und eine konsequente Strafverfolgung zu ermöglichen. 

Positiv bewertet der Verband, dass künftig alle „gefährlichen Werkzeuge oder Mittel“, die bei der Begehung eines Sexualdelikts Verwendung finden können, die Voraussetzungen des Tatbestandes des besonders schweren sexuellen Übergriffs erfüllen. Gleichzeitig weist der BDP darauf hin, dass die Erfassung insbesondere der Mittel von Bedeutung ist, die auch den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung erfüllen, wie beispielweise Gift und andere gesundheitsschädliche Stoffe.

Denn bei der Durchführung dieser von sexualisierter Gewalt motivierten Straftaten zeigen Täter bereits durch die Planung ihre Absicht und damit den zielgerichteten Vorsatz ihrer als wissentlich rechtswidrig einzustufenden Handlungen. Sie sind sich ihrer Machtposition sowie der Auswirkungen der Tat auf das Opfer bewusst und nehmen die Verletzung des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung sowie Gefährdung der Gesundheit, der damit einhergehenden körperlichen und psychischen Folgen sowie des Lebens der Betroffenen vorsätzlich in Kauf. 

Vor dem Hintergrund der Massivität des sexualisierten Übergriffs ist auch das Ausmaß der lebenslangen psychischen Folgen wie schwerer Traumata und einer starken Beeinträchtigung der Lebensqualität von besonderer Tragweite. Erschwerend hinzu kommen diverse Herausforderungen wie Gedächtnislücken und Verwirrtheit, eine fehlende zeitnahe medizinische Versorgung und toxikologische Untersuchungen zum Nachweis von Substanzen sowie ein mangelnder Zugang zu fachkundiger psychosozialer Prozessbegleitung.

Bei dieser besonderen Schwere der Tat unter Einbeziehung der Voraussetzung des zielgerichteten Vorsatzes hält der BDP daher einen Entzug der Freiheit mit einem Mindeststrafmaß von fünf Jahren für erforderlich. Zusätzlich zu einer klaren strafrechtlichen Regelung hält der Verband mit Blick auf die schweren Folgen für Betroffene von sexualisierter Gewalt eine Stärkung des Gewaltschutzes durch eine umfassende Gesamtstrategie für notwendig, die Präventionsmaßnahmen ebenso wie die psychosoziale Betreuung von Betroffenen mit einbezieht. 

Dafür braucht es u. a. die Sicherstellung der Finanzierung von fachlich spezialisierten Beratungsangeboten sowie ein Fortbildungsangebot relevanter beteiligter Akteure wie Polizei- und Justizpersonal im Hinblick auf einen professionellen Umgang mit Betroffenen, gesamtgesellschaftliche Aufklärungsarbeit und die strafrechtliche Verfolgung und Eindämmung entsprechender Online-Plattformen, die diese Form der sexualisierten Gewalt unterstützen und ermöglichen. 

Ihre Ansprechpartnerin:
Bettina Genée
Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Phone: +49 176 58868222
Mail: presse@bdp-verband.de

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Geschlechtsspezifische Gewalt
Psychologie und Gesundheit
Schlagworte:
Geschlechtsspezifische Gewalt

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