Stellungnahme des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) zum Entwurf eines Gesetzes der Bundesregierung für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
Stellungnahme
Berlin, 16.12.2024
Die Zahlen zu Opfern von häuslicher Gewalt und Femiziden sprechen eine deutliche Sprache; zudem sind sie seit längerem bekannt. Auf eine einleitende Argumentation anhand von Statistiken zum Bedarf in Deutschland im Hinblick auf den Aufbau des Hilfesystems für Opfer von Gewalt soll daher an dieser Stelle verzichtet werden.
Der BDP spricht sich explizit für die Verbesserung der Situation und der Hilfen für Opfer von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt aus. Zur weitgehenden Umsetzung der Istanbul-Konvention und zum Schutz vor Gewalt in breitem Maßstab sind der im Entwurf vorgesehene Ausbau des Hilfesystems für Opfer und des Ergreifens von Maßnahmen, um im Bereich der Täter präventiv und effektiv wirksam zu werden, von großer Bedeutung.
Die Schaffung eines Rechtsanspruchs und der Ausbau einer breiten und flächendeckenden Struktur ist daher die Vorgehensweise der Wahl. Der breite Ansatz im Gesetzesentwurf wird begrüßt: Es werden viele Institutionen, digitale und regionale Räume sowie alle Gruppen in den Blick genommen; gleichzeitig werden Dokumentation und Analyse der Bedarfe sowie Forschung zur Reichweite und Effektivität der Maßnahmen vorgesehen. Die Berücksichtigung von Besonderheiten im Rahmen der Inanspruchnahme beispielsweise im Kontext von Behinderungen, Fluchtbiografien oder Minderjährigkeit wird dem Bedarf und der Vulnerabilität dieser Gruppen gerecht.
Inwiefern wie im Entwurf vorgesehen vor diesem Hintergrund eine Evaluation der Wirkung des Gesetzes erst nach acht Jahren erfolgen sollte, ist aus Sicht des BDP zu bedenken. Hier wäre für das besondere Anliegen des Opferschutzes und der Opferhilfe eine kürzere Frist beispielsweise von vier Jahren – auch im Sinne einer Wahlwirksamkeit – sinnvoll.
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Hier geht zur Resolution "Gegen Gewalt gegen Frauen und für eine konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland".