BDP sieht Verbesserungsbedarf im Bereich geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt im Gesetzentwurf zur Stärkung der Rechte von Verletzten auf psychosoziale Prozessbegleitung

Stellungnahme des BDP zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Verletzten insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf psychosoziale Prozessbegleitung vom 26.11.2025

Pressemitteilung

Berlin, 20.01.2026: Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) begrüßt in hohem Maße die Überarbeitung der Regelung zur psychosozialen Prozessbegleitung und die Stärkung und Erweiterung der Rechte von Verletzten schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten einschließlich Minderjähriger sowie die Einbeziehung der Taten nach 130 StGB und 192a. 

Die im Entwurf vorgesehene verbindliche Hinweispflicht für Gerichte, Staatsanwaltschaften und Polizei gegenüber Verletzten sowie der Wegfall des Erfordernisses der Darlegung einer besonde-ren Schutzbedürftigkeit erleichtern den Zugang zur psychosozialen Prozessbegleitung und verringern das Risiko einer sekundären Viktimisierung. Zudem bedeuten die Verbesserungen für Betroffene die Anerkennung ihrer Belastungen im Zusammenhang mit einem Rechtsanspruch sowie die Stärkung des Opferschutzes.

Außerordentlich begrüßt der BDP auch die vorgesehene Ausweitung der psychosozialen Prozessbegleitung auf Opfer häuslicher Gewalt sowie die Ausdehnung der Maßnahme auf Minderjährige. 

Unzureichend hingegen ist die Ausarbeitung der Fallgestaltungen zur Sicherstellung einer Erheblichkeitsschwelle für körperliche oder seelische Tatfolgen, etwa bei Tatwiederholung, besonderer Tatintensität sowie durch familiäre Bindungen und existentielle Abhängigkeiten. 

„Auch die uneinheitliche Definition und Nutzung von Begriffen wie häusliche Gewalt oder „gravierende Fälle“ erschweren eine angemessene objektive Bewertung und Strafverfolgung. Sie bergen zudem die Gefahr der Bagatellisierung geschlechtsspezifischer Gewalt“, erläutert die Vorsitzende der BDP-AG „Geschlechtsspezifische Gewalt“ Paola Delgado Klamroth und erklärt weiter, „mit Hilfe psychologischer Expertise erstellte Handreichungen, die bundesweit einheitliche Begriffsdefinitionen zur Verfügung stellen, könnten hier Abhilfe schaffen. 

Viele Akteure in Berufsgruppen in Schlüsselpositionen bei Ämtern, Staatsanwaltschaften, Polizei sowie auch Richter*innen sind zudem bisher nicht ausreichend sensibilisiert. Hier besteht die Notwendigkeit einer verbindlichen Regelung für Aus-, Weiter- und Fortbildungsmaßnahmen für relevante Akteure zum Thema geschlechtsspezifische Gewalt. 

Positiv bewertet der Verband die vorgesehene Einführung der Möglichkeit der Nebenklage, die Opfern und Nebenkläger*innen eine aktive Mitwirkung ermöglichen. Dies kann das Selbstwirksamkeitserleben stärken und das Risiko einer sekundären Viktimisierung im Strafprozess reduzieren. Wichtig ist, jetzt nachzubessern, um das Gesetz dann zeitnah auf den Weg bringen zu können.

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