Stellungnahme des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V. (BDP) zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Verletzten insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf psychosoziale Prozessbegleitung (RefE PsychPB)

Referentenentwurf des BMJV vom 26.11.2025

Stellungnahme

Berlin, 15.1.2026

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V. (BDP) begrüßt in hohem Maße die Überarbeitung der Regelung der psychosozialen Prozessbegleitung und die erfolgte Stärkung und Erweiterung der Rechte von Verletzten schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten einschließlich Minderjähriger sowie den Einschluss von Taten nach 130 StGB und 192a StGB.

Die im Entwurf vorgesehene verbindliche Hinweispflicht für Gerichte, Staatsanwaltschaften und Polizei gegenüber der/dem Verletzten sowie der Wegfall des Erfordernisses der Darlegung einer besonderen Schutzbedürftigkeit stellen tatsächliche Erleichterungen des Zugangs dar. Somit wird die Hürde zur Inanspruchnahme einer psychosozialen Prozessbegleitung gesenkt und das Risiko einer sekundären Viktimisierung verringert. Für Betroffene führt eine eindeutige Informationslage im Sinne eines Rechtsanspruchs auch zum Gefühl der Anerkennung ihrer Belastungen und damit zu einer Stärkung des wahrgenommenen Opferschutzes.

Die vorgesehene Ausweitung der psychosozialen Prozessbegleitung auf Opfer häuslicher Gewalt wird als sehr sinnvolle und überfällige Maßnahme außerordentlich begrüßt, ähnliches gilt für die Ausdehnung der Maßnahme auf Minderjährige.

Die ergänzenden Fallgestaltungen (erhebliche körperliche oder seelische Folgen durch die Tat erlitten, insbesondere durch wiederholte Tatbegehung, Intensität der Tat oder eine besondere Ausnahmesituation aufgrund familiärer Bindungen oder existentieller Abhängigkeiten), die eine Erheblichkeitsschwelle sicherstellen sollen, erachtet der BDP als nicht ausreichend definiert. So bleibt aufgrund der fortbestehenden uneinheitlichen Begriffsverständnisse (u. a. häusliche Gewalt; gravierender Fall, erhebliche körperliche und seelische Folgen) eine angemessene objektive Bewertung fraglich. Die Arbeitsgruppe „Geschlechtsspezifische Gewalt“ des BDP empfiehlt, unter Zuhilfenahme psychologischer Expertise Handreichungen zu den im Gesetz festgelegten Begriffen und zur Definition „gravierender Fälle“ zu erstellen, um flächendeckend eine Vergleichbarkeit herzustellen.

Die Gefahr der subjektiven Bewertung und insbesondere der Bagatellisierung geschlechtsspezifischer Gewalt ist bekannt und belegt. So sind weiterhin viele der Berufsgruppen in Schlüsselpositionen (u. a. Richter*innen, Staatsanwaltschaft, Polizei) für das Thema geschlechtsspezifische Gewalt nicht ausreichend sensibilisiert, was wiederum im Rechtssystem zu einer sekundären Viktimisierung führen kann. Erneut weist die Arbeitsgruppe „Geschlechtsspezifische Gewalt“ des BDP daher auf die Notwendigkeit einer verbindlichen Regelung von Aus-, Weiter- und Fortbildungen der beteiligten Professionen zu dem essentiellen Thema geschlechtsspezifische Gewalt und den damit einhergehenden ganzheitlichen Folgen für die Betroffenen hin.

Die vorgesehene Einführung der Möglichkeit der Nebenklage wird von Seiten des BDPs als besonders positiv bewertet, um Opfern/Nebenkläger*innen eine aktive Mitwirkung zu ermöglichen, ihr Selbstwirksamkeitserleben zu stärken, damit einhergehend einen umfangreicheren Schutz zu gewährleisten und insbesondere das Risiko einer sekundären Viktimisierung im Strafprozess zu reduzieren.

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Thordis BethlehemFredi Lang
Präsidentin Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V. (BDP)Referatsleiter Fach- und Berufspolitik
E-Mail: t.bethlehem@bdp-verband.deE-Mail: f.lang@bdp-verband.de
Carina FuhrerHanna Smykalla
Arbeitsgruppe „Geschlechtsspezifische Gewalt“Arbeitsgruppe „Geschlechtsspezifische Gewalt“
E-Mail: carina.fuhrer@googlemail.comE-Mail: smykalla@rechtspsychologie-giessen.de

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Stellungnahme
Menschenrechte
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