Zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt in Deutschland braucht es dringend eine bundesweite Gesamtstrategie

Zum Weltfrauentag 2026 unter dem Motto „Rights. Justice. Action. For ALL Women and Girls“ appelliert der BDP in Richtung Bundesregierung, die Istanbul-Konvention zeitnah und umfassend umzusetzen

Pressemitteilung

Berlin, 08.03.2026: Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. Laut Deutschem Institut für Menschenrechte werden mehr als zwei Frauen oder Mädchen täglich Opfer eines (vorsätzlich) versuchten oder vollendeten Tötungsdelikts. Damit liegt Deutschland im europäischen Vergleich mit 0,89 geschlechtsspezifischen Tötungsdelikten an Frauen pro 100.000 Einwohner*innen erschreckend weit vorn. 54 % der weiblichen Opfer werden dabei im sozialen Nahraum von (Ex-)Partnern oder Familienangehörigen getötet. Die Dunkelziffer dürfte noch deutlich höher sein und auch die Zahlen bei weiteren Delikten geschlechtsspezifischer Gewalt sind seit Jahren gleichbleibend hoch.

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) begrüßt in diesem Zusammenhang das Engagement der Bundesregierung zur Verbesserung des Gewaltschutzes und der psychosozialen Versorgung von Opfern. Die Priorisierung in diesem Bereich ist wichtig und richtig. Geschlechtsspezifische Gewalt ist alltäglich, sie durchdringt unsere Gesellschaft und findet im öffentlichen Raum ebenso wie im Privaten durch alle Bevölkerungsschichten hindurch statt.

Doch noch immer fehlt eine bundesweit einheitliche Gesamtstrategie zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt. Wohl auch deshalb ist das Vertrauen in die Justiz, Präventionsmaßnahmen sowie Schutz- und Beratungsangebote eher gering und die im einstelligen Bereich bei eher unter 5 % liegende Anzeigenquote sehr niedrig. 

Aufgrund von Finanzierungslücken waren 2022 laut „Monitor Gewalt gegen Frauen“ des Deutschen Instituts für Menschenrechte von den Schutzeinrichtungen bundesweit mehr als zwei Drittel des Jahres komplett belegt und es fehlten Aufnahmekapazitäten für rund 15.000 Betroffene. Rund 80 % der Fortbildungen für relevante Akteure wie Polizei und Justiz wurden auf freiwilliger Basis angeboten. Kein Bundesland besaß ein sektorübergreifendes Konzept und auch landesfinanzierte Beratungseinrichtungen für Täter gab es kaum.  

Zum Schutz Betroffener und zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt braucht es eine entschlossene und bundesweite Umsetzung der in Deutschland seit 2018 ratifizierten Istanbul-Konvention. Zentrale Aspekte sind der Opferschutz, die Prävention und Strafverfolgung. Wichtig ist eine flächendeckende Finanzierung, um die Anforderungen des Gewalthilfegesetz flächendeckend umsetzen zu können. Es braucht eine ausreichende Anzahl an Beratungsstellen und Schutzeinrichtungen, die systematische Weiterentwicklung der Konzepte für die Gefährdungsanalyse und das Gefährdungsmanagement, verpflichtende und standardisierte Fortbildungsmaßnahmen für relevante Akteure und den Ausbau der Täterarbeit zur besseren Prävention sowie die Datenerhebung um die gesetzliche Regelung von Tatbeständen voranzutreiben.

Bereits auf seiner Delegiertenkonferenz im Herbst 2024 hatte der Verband in einer Resolution auf den dringenden Handlungsbedarf bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention in der deutschen Rechtsprechung hingewiesen. In einer Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Stärkung des Gewaltschutzgesetzes und der im Oktober 2025 dazu durchgeführten Verbändeanhörung hatte der BDP eine Einordnung vorgenommen und Verbesserungsvorschläge formuliert, die gemäß der drei Säulen Prävention, Schutz und Strafverfolgung darauf abzielen, die geschlechtsspezifische Gewalt langfristig einzudämmen und Betroffene besser zu schützen.

Gerade mit Blick auf die Bedürfnisse von Betroffenen sowie das erforderliche Fachwissen für die Entwicklung von Maßnahmen zur Prävention in der Täterarbeit sowie von Betreuungsangeboten für Opfer und Fortbildungsmaßnahmen für relevante Akteure wie Polizei und Justiz könnte die Einbeziehung von psychologischer Expertise maßgeblich zu einer Verbesserung bei der Ausarbeitung gesetzlicher Regelungen und Konzepte beitragen. Gleiches gilt für die Psychoedukation in personellen Bereichen. Jeden Tag erleben Betroffene Gewalt, deshalb gilt es zeitnah und umfassend zu handeln.

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