Stellungnahme des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V. (BDP) zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen

Stellungnahme

Berlin, 29.6.2026

Vorbemerkung

Im Jahr 2024 erschütterte der Fall Gisèle Pelicot in Frankreich die Welt, nachdem im Rahmen des Gerichtsverfahrens bekannt wurde, wie ihr eigener Ehemann sie jahrelang betäubt und sie von Männern vergewaltigt wurde, die er über soziale Netzwerke rekrutiert hatte. Leider handelt es sich hierbei nicht um einen Einzelfall, vielmehr wurden seitdem in verschiedenen Ländern vermehrt Fälle angezeigt. Sexualisierte Gewalt, die mit dem Einsatz von Betäubungsmitteln begünstigt wird, stellt kein isoliertes Phänomen dar. In Netzwerken mit zielgerichtetem Austausch und sogar Anleitungen dazu, die Partnerin etc. zu betäuben und zu vergewaltigen, werden Einstellungen und Verhaltensweisen zur Begehung sexualisierter Gewalt gefördert. 

Angesichts dieser Entwicklung sind Vorbeugungs- und Strafmaßnahmen von großer Bedeutung, um diese Schutzlücken zu schließen. Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen begrüßt daher ausdrücklich die Initiativen des Ministeriums zur Gewaltprävention und insbesondere diesen Gesetzentwurf.

Zunächst äußern wir uns zum Entwurf direkt; nachfolgend führen wir, ergänzend zu juristischen Begründungen, fachliche Aspekte und Hintergründe an und unterbreiten Vorschläge zu Prävention und Versorgung in diesem Themenfeld.

Zum Gesetzesentwurf

Die Klarstellung, dass in § 177 Absatz 8 Nummer 1 StGB künftig die „gefährlichen Werkzeuge oder Mittel“ gleichermaßen genannt werden und somit sämtliche gefährliche Mittel, die bei der Begehung eines Sexualdelikts verwendet werden, dem Qualifikationstatbestand des besonders schweren sexuellen Übergriffs unterfallen, ist erforderlich und wird sehr begrüßt. 

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen hebt hier hervor, dass der Tatbestand damit insbesondere Mittel erfassen soll, die im Tatbestand der gefährlichen Kör-perverletzung in § 224 Absatz 1 Nummer 1 StGB („Gift und andere gesundheitsschädliche Stoffe“) genannt sind, also etwa „K.-o.-Tropfen“, die einer Person über ein Getränk verabreicht werden, um sexuelle Übergriffe im Zustand der Bewusstlosigkeit zu ermöglichen, was unter ethischer Perspektive von besonderer Bedeutung ist. 

Bei dieser Form von Straftaten zeigen die Täter bei der Planung der rechtswidrigen Handlung einen klaren Vorsatz und ein volles Bewusstsein, welche Auswirkungen ihre Machtposition gegenüber dem Opfer mit sich bringt. Dies verletzt das Recht auf sexuelle Selbstbestim-mung, gefährdet und verletzt die Gesundheit und das Leben der betroffenen Person, insbesondere aufgrund der körperlichen und psychischen Folgen. Der BDP hält es daher für angemessen, eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren für die Täter sicherzustellen.

Für Opfer haben diese Folgen lebenslange Auswirkungen, da schwere Traumata und andere psychische Folgen die Lebensqualität stark beeinträchtigen werden. Die Betroffenen sehen sich in solchen Fällen zudem mit verschiedenen Herausforderungen konfrontiert: Gedächtnislücken und Verwirrung, oftmals fehlende rechtzeitige medizinische Versorgung und toxikologische Untersuchungen, um die Substanz im Körper nachzuweisen, sowie mangelnder Zugang zu fachkundiger psychosozialer Prozessbegleitung.

Der BDP sieht es im Bereich Gewalt und Gewaltschutz als erforderlich an, dass zusätzlich zu juristischen Regelungen weitere Präventionsmaßnahmen ergriffen werden und eine ressortübergreifende Gesamtstrategie zur Gewährleistung der Betreuung der Betroffenen entwickelt wird:

  • Verstärkung und Sicherstellung der Finanzierung von fachlich spezialisierten Beratungsangeboten,
  • ein kontinuierliches und spezialisiertes Fortbildungsangebot für Polizei- und Justizpersonal im Hinblick auf einen fachlich professionellen Umgang mit Betroffenen von geschlechtsspezifischer Gewalt,
  • Aufklärungsarbeit in Schulen,
  • Forschungsförderung zur Problematik, damit eine umfassende Strategie auf nationaler Ebene entwickelt und umgesetzt werden kann, 
  • Entwicklung einer Strategie, um die Abschaffung krimineller Plattformen im Internet sicherzustellen, die zur Begehung solcher Straftaten auffordern und Anleitungen dazu verbreiten. Täter und Anstiftende, die sich potentiell hinter einer „Freiheit im Internet“ verstecken, müssen zur Verantwortung gezogen werden.

Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihre Ansprechpersonen:

Thordis BethlehemPaola Delgado KlamrothFredi Lang
Präsidentin Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V. (BDP)Vorstand der Sektion Klinische Psychologie im BDPReferatsleiter Fach- und Berufspolitik
t.bethlehem@bdp-verband.de p.delgado-klamroth@bdp-klinische-psychologie.def.lang@bdp-verband.de 
Veröffentlicht am:
Kategorien:
Stellungnahme
Geschlechtsspezifische Gewalt
Psychologie und Gesundheit
SK Klinische Psychologie
Schlagworte:
Geschlechtsspezifische Gewalt

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