Geschlechtsspezifische Gewalt
Die Statistiken des Deutschen Instituts für Menschenrechte sowie auch des Bundeskriminalamts bei Tötungsdelikten an Frauen und Femiziden sowie auch alle anderen Formen von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt in Deutschland sind jedes Jahr gleichbleibend hoch. Geschlechtsspezifische Gewalt ist alltäglich und allgegenwärtig, sie durchdringt unsere Gesellschaft und findet im öffentlichen Raum ebenso wie im Privaten durch alle Bevölkerungsschichten hindurch statt.
Zur Eindämmung und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt braucht es die konsequente Umsetzung der auch in Deutschland geltenden völkerrechtlich bindenden Istanbul-Konvention. Zentrale Aspekte sind die Prävention, der Opferschutz und die Strafverfolgung. Bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention und Stärkung des Gewaltschutzgesetzes in Deutschland sieht der BDP dringenden Handlungsbedarf.
In seiner Funktion als Interessenvertretung nimmt der Verband hier seine gesamtgesellschaftliche Verantwortung wahr und setzt sich im Rahmen psychologischer Handlungsfelder für eine bundesweite Gesamtstrategie zur Eindämmung und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt ein.
Hier finden Sie die themenbezogenen berufspolitischen und medialen Aktivitäten des BDP:
