BDP begrüßt Gesetzentwurf der Bundesregierung zur strafrechtlichen Verfolgung sexualisierter Gewalt unter Anwendung von K.-o.-Tropfen
Pressemitteilung
Berlin, 24.09.2026: Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) hatte bereits zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sog. K.-o.-Tropfen Stellung genommen und den Vorschlag des höheren Strafmaßes unterstützt sowie mehr Prävention gefordert. Der Verband begrüßt ausdrücklich den Gesetzentwurf der Bundesregierung, der am Mittwoch, den 23.09.2026, in erster Lesung beraten wurde.
Hintergrund für die politische Auseinandersetzung mit dieser Form der sexualisierten Gewalt war der in Frankreich bekannt gewordene Fall der Gisèle Pelicot. Ihr Ehemann hatte sie jahrelang betäubt und von Männern vergewaltigen lassen. Sexualisierte Gewalt unter Einsatz von Betäubungsmitteln ist kein isoliertes oder Rand-Phänomen. In einschlägigen Online-Netzwerken tauschen sich Täter weltweit aus und veröffentlichen Anleitungen zur Durchführung entsprechender Taten.
Aus Sicht des BDP ist die geplante Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen ein weiterer wichtiger Schritt zur Bekämpfung und Eindämmung sexualisierter Gewalt gegen Frauen. Es ist folgerichtig, zur Gewaltprävention und zur Stärkung des Opferschutzes strafrechtliche Lücken zu schließen und somit eine konsequentere Strafverfolgung zu ermöglichen.
Positiv bewertet der Verband vor allem die geplante Erfassung und Einstufung von Betäubungsmitteln wie sog. K.-o.-Tropfen, die bei der Begehung eines Sexualdelikts Verwendung finden können, als gefährliche „Mittel“ analog des Einsatzes von Waffen, die die Voraussetzungen des Tatbestandes des besonders schweren sexuellen Übergriffs erfüllen.
Mit Blick auf die Massivität des sexualisierten Übergriffs sind neben der besonderen Schwere der Gewaltausübung auch das Ausmaß der lebenslangen psychischen Folgen sowie eine mögliche starke Beeinträchtigung der Lebensqualität Betroffener von besonderer Tragweite.
Vor diesem Hintergrund wertet der Verband die geplante Einstufung zur Erfüllung der Voraussetzungen des besonders schweren Tatbestandes positiv, da die Bundesregierung den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten damit die gesetzlichen Möglichkeiten für die Ansetzung härterer Strafen gibt. Der Verband hatte ein Mindeststrafmaß von fünf Jahren empfohlen.
Weiterhin empfiehlt der Verband mit Blick auf die schweren Folgen für Betroffene von sexualisierter Gewalt eine Stärkung des Gewaltschutzes durch eine umfassende Gesamtstrategie, die Präventionsmaßnahmen ebenso wie die psychosoziale Betreuung von Betroffenen mit einbezieht. Das heißt, die Sicherstellung der Finanzierung von fachlich spezialisierten Beratungsangeboten, verbindliche Fortbildungsangebote relevanter Akteure und eine gesamtgesellschaftliche Aufklärungsarbeit. Der Gesetzentwurf wird nun gemeinsam mit dem Gesetzentwurf des Bundesrats dem federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur weiteren Beratung überwiesen.
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