Über Jahrzehnte haben die Verbraucher*innen, Auftraggebende und Arbeitgebende zu Recht großes Vertrauen in das Wissen und Können von Psycholog*innen gesetzt. Diese Kompetenz soll künftig auch durch einen gesetzlich geschützten Titel eindeutig zuzuordnen sein.
Ohne ein solches Berufsgesetz müssen Menschen, die schnelle Hilfe suchen, sich zunächst mühsam über Qualität und Qualifikation psychologischer oder psychotherapeutischer Dienstleistungen klar werden.
Klient*innen müssen eindeutig erkennen können, welche Expertise hinter welcher Dienstleistung steht. Auch und vor allem deshalb, weil eine schlechte Diagnostik und falsche Problemeinschätzung zu einer fehlerhaften Intervention führen und sogar schaden kann.
Und klar ist auch: Unterlassene Hilfestellungen richten immer Schaden an. Sie verringern Bildungs-, Gesundheits- und Teilhabe-Chancen. Deshalb wollen und müssen wir als Beruf klar erkennbar sein.