„Titelschutz sichert Verbraucherschutz“ – darüber waren sich Vertreter*innen des Berufsstandes und Politiker*innen auf dem Tag der Psychologie grundsätzlich einig

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Titelschutz_fuer_PsychologInnen

Auf dem Tag der Psychologie 2023 der BDP-Landesgruppe NRW ging es um die Vorteile eines Psycholog*innengesetzes allgemein sowie auch für Verbraucherinnen und Verbraucher.

Im Anschluss an eine allgemeine Begrüßung zum Tag der Psychologie in NRW folgte eine Einführung zum aktuellen Stand der Vorüberlegungen zu einem Psycholog*innen-Gesetz aus Sicht der Expert*innenkommission durch die Verbandspräsidentin Thordis Bethlehem. Die Ausführungen wurden anschließend in Workshops vertieft und weiterentwickelt.

Auf dem Podium zum Thema „Titelschutz sichert Verbraucherschutz“ diskutierten im Anschluss neben BDP-Präsidentin Thordis Bethlehem und BDP-Referent für Fach- und Berufspolitik, Fredi Lang, Susanne Schneider, Mitglied des Landtages und Sprecherin für Gesundheit von der FDP, sowie Rodion Bakum, Mitglied des Landtages und Sprecher für Gesundheit von der SPD, in einem offenen und engagierten Gespräch. Ministerialrätin Melany Richter vom Landesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales nahm als Expertin im Interview Stellung. 

Einigkeit herrschte unter den Teilnehmenden an der Diskussion im Hinblick auf die aktuelle Situation. Für Verbraucher*innen ist der qualitative Hintergrund der Expertise bei psychologischen Leistungen oft schwer zu identifizieren. Hier könnte eine gesetzliche Regelung helfen und vor Scharlatanerie schützen.

Ob ein Psycholog*innengesetz aber alle Anforderungen auf einen Schlag aufgreifen und erfüllen könne, da gab es begründeten Zweifel. Als Option für einen besseren Verbraucherschutz wurde die Möglichkeit, bestehende Gesetze auf gebotene Veränderungsmöglichkeiten hin zu prüfen, ins Spiel gebracht. Und es gab ein deutliches Zeichen und eine klare Bereitschaft seitens der Politik, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen, wenn entsprechende Anstöße aus den Reihen der Psycholog*innenschaft kämen.

Als bundesweit für den Berufsstand agierender Verband greifen wir diese Anregungen auf und werden mit Vorschlägen an die Politik herantreten.

Die Notwendigkeit sowie Dringlichkeit eines geschützten Titels für Psychologinnen und Psychologen zieht sich durch alle Fachbereiche des Berufsstandes. Studium sowie Fort- und Weiterbildungen in diesem Bereich befähigen ausschließlich Psycholog*innen mit Abschluss und Zertifikaten gesicherte psychologische Expertise anzubieten und echte Hilfe zu leisten. Die unrechtmäßige Verwendung des Begriffs hingegen kann für Verbraucher*innen dramatische Folgen haben.

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) geht in Einzelfällen juristisch gegen die unrechtmäßige Verwendung des Titels vor, wenn sie bekannt werden. Für eine bundesweit geschützte Verwendung der Bezeichnung braucht es aber eine gesetzliche Regelung. Nur so können Verbraucher*innen geschützt werden und auf die Bezeichnung Psycholog*in vertrauen.

Unterstützung bei der Planung und Durchführung der Kooperationsveranstaltung erfuhren die beiden BDP-Landesgruppen Nordrhein-Westfalen und Hessen durch die VPP-Regionalvertretung NRW.



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LG Nordrhein-Westfalen
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