Quo vadis Berufsstand oder: Brauchen Wirtschaftspsycholog*innen ein Psychologen-/Psychologinnengesetz?

Am 30.03.2021 informierte Michael Ziegelmayer über die aktuelle Situation sowie Möglichkeiten zur Gestaltung rechtlicher Rahmenbedingungen zur Sicherung des Berufsstandes.

Die Rechtsprechung zum Wettbewerbsrecht in den letzten Jahren hat dazu geführt, dass es derzeit keine klare Regelung gibt, wer die Berufsbezeichnung "Psychologe/Psychologin" führen darf und wer nicht. Insbesondere im Kontext des Titels Wirtschaftspsychologe*in gibt es hier erhebliche Unklarheiten. Damit stehen der Irreführung der Verbraucher durch nicht oder nicht hinreichend qualifizierte Personen, die sich den Titel zuschreiben, Tür und Tor offen.

Die Delegiertenkonferenz des Berufsverbandes hat sich im Frühjahr 2019 mit großer Mehrheit für politische Schritte und Maßnahmen zur Einführung eines Psychologen-/Psychologinnengesetzes ausgesprochen.
 
Ein Psychologinnen-/Psychologengesetz als wesentlicher Beitrag zur Qualitätssicherung in der angewandten Psychologie

Die bevorstehende Bundestagswahl bietet eine gute Gelegenheit, dieses Thema den Abgeordneten des Bundestages und den übrigen Kandidat*innen nahe zu bringen. Mit dem Titel „Qualität psychologischer Dienstleistungen“ gibt es bereits eine Vorlage der Landesgruppe Baden-Württemberg mit der das Anliegen in den Zusammenhang des allgemein politisch wichtigen Verbraucherschutzesgestellt wird.

Ausgehend vom Vortrag entwickelte sich in der virtuellen Veranstaltung eine interessierte Diskussion, aus der sich die Frage heraus schälte, dass es höchste Zeit ist etwas zu unternehmen. Der Weg muss noch geklärt werden und ein Follow-up ist gewünscht.

Lesen Sie unten die Präsentation von Michael Ziegelmayer - für die Mitdiskutierenden als Aufhänger für das Weiterdenken und Tun, für alle anderen zur Information und Anregung:

Was sind Ihre Gedanken und Anregungen? Schreiben Sie uns gerne: info@wirtschaftspsychologie-bdp.de

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