KV Abrechnungsgenehmigungen

Für die Gruppentherapie sind nachzuweisen:

  • Eingehende Kenntnisse und praktische Erfahrungen in der Gruppen-Psychotherapie der psychoanalytisch begründeten Verfahren oder der Verhaltenstherapie. Dabei ist nachzuweisen, dass in mindestens
  • 40 Doppelstunden analytischer oder tiefenpsychologisch fundierter beziehungsweise verhaltenstherapeutischer Selbsterfahrung in der Gruppe, in mindestens
  • 24 Doppelstunden eingehende Kenntnisse in der Theorie der Gruppen-Psychotherapie und Gruppen-Dynamik…

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SK VPP
Vertragspsychotherapie
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