Stellungnahme des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V. (BDP) zu den 56 Handlungsempfehlungen der unabhängigen Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“
Stellungnahme
Berlin, 30. September 2026
Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V. (BDP) begrüßt die 56 Handlungsempfehlungen der unabhängigen Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“. Die Empfehlungen nehmen die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen in den Blick und verteilen die Verantwortung für ihren Schutz auf Familien, Plattformanbieter, Schulen, das Gesundheitswesen und die Politik. Kinder brauchen Schutz, sollen aber auch lernen und mitbestimmen können, wie sie digitale Angebote nutzen. Für altersgerechte Regeln, eine datensparsame Altersprüfung und mehr Verantwortung der Plattformen hat sich der BDP bereits in seiner Resolution vom April 2026 ausgesprochen (BDP, 2026a).
Kinder und Jugendliche nutzen digitale Angebote, um sich zu informieren, Freundschaften zu pflegen und Zugehörigkeit zu erleben. Gerade im Jugendalter spielt dabei auch die Frage eine Rolle, wie andere einen selbst sehen. Auf sozialen Plattformen begegnen ihnen fortlaufend ausgewählte Inhalte und jederzeit abrufbare Rückmeldungen. Sich von solchen Anreizen zu lösen, Risiken abzuschätzen und Vergleiche mit anderen einzuordnen, lernen Heranwachsende erst mit der Zeit. Deshalb müssen Schutzmaßnahmen ihrem Entwicklungsstand entsprechen und ihnen Raum geben, digitale Angebote zunehmend selbstbestimmt zu nutzen.
Unsere Durchsicht der Handlungsempfehlungen mündet in sieben zentrale Forderungen, die wir auf den nächsten Seiten ableiten und die sich idealerweise in einer Gesamtstrategie wiederfinden:
- Alters- und entwicklungsangemessene Schutzstandards festlegen
- Plattformverantwortung verbindlich verankern
- Altersfeststellung datensparsam gestalten
- Kinderrechte und Beteiligung sichern
- Medienbildung, Beratung und Versorgung ausbauen
- KI-Angebote gesondert prüfen und regulieren
- Maßnahmen wissenschaftlich begleiten
Psychische Gesundheit und Entwicklungsbedingungen
Wie sich soziale Medien auf das Wohlbefinden auswirken, hängt weniger von der Nutzungsdauer allein ab als davon, was Jugendliche dort erleben und wie sie die Angebote nutzen: Eine aktuelle Übersicht über Längsschnittstudien zeigt meist uneinheitliche und schwache Zusammenhänge mit der reinen Nutzungsdauer, während problematische Nutzung (Suchtcharakter), belastende Vergleiche des eigenen Aussehens und Schlafbeeinträchtigungen deutlicher mit psychischen Belastungen verbunden sind. Dabei ist auch die umgekehrte Richtung zu berücksichtigen, denn psychische Belastungen können beeinflussen, wann und warum Jugendliche soziale Medien nutzen (Begona et al., 2026). Pauschale Aussagen über die Wirkung sozialer Medien sind daher fachlich nicht haltbar, aber bekannte Risiken zu begrenzen, bleibt dennoch wichtig zu bedenken. Die Leopoldina empfiehlt angesichts der aktuellen Grenzen der Forschung nach dem Vorsorgeprinzip zu handeln und Heranwachsende zu einer selbstbestimmten Nutzung zu befähigen. Auch der BDP fordert Vorsorge, bessere Forschung und eine Prüfung, ob Schutzmaßnahmen tatsächlich helfen oder unerwünschte Folgen haben (Leopoldina, 2025; BDP, 2026a).
Altersgerechter Zugang und Rechte junger Menschen
Der BDP befürwortet einen Zugang zu sozialen Medien, der Alter und Entwicklungsstand berücksichtigt. Altersgrenzen können Familien Orientierung geben, ihre Schutzwirkung hängt jedoch wesentlich davon ab, wie die Angebote gestaltet sind.
Die Expertenkommission stellt sowohl ein einheitliches Mindestalter mit abgestuften Schutzvorgaben als auch Beschränkungen nach den Risiken einzelner Dienste und Funktionen zur Diskussion. Der Vorschlag für einen EU Kids Act sieht für bestimmte soziale Netzwerke und Videoplattformen einen eigenständigen Zugang ab 15 Jahren vor. Für den BDP ist bei jedem Modell entscheidend, ob es Risiken wirksam begrenzt und Kindern mit zunehmendem Alter mehr eigenständige Teilhabe ermöglicht (Expertenkommission, 2026; Europäische Kommission, 2026c). Kinder und Jugendliche haben neben ihrem Anspruch auf Schutz auch Rechte auf Privatsphäre, Information und Beteiligung. Ihre Erfahrungen sollten deshalb bereits bei der Ausgestaltung der Regeln berücksichtigt und später in deren Bewertung einbezogen werden (UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes, 2021; Expertenkommission, 2026).
Verantwortung der Plattformen
Eltern können ihre Kinder bei der Mediennutzung begleiten, die Gestaltung der Plattformen aber kaum beeinflussen. Der BDP fordert deshalb Betreiber stärker für Risiken verantwortlich zu machen, die durch ihre Angebote entstehen. Dazu gehören sichere Voreinstellungen für Minderjährige, geschützte Kontaktmöglichkeiten und Beschränkungen von Funktionen, die eine längere Nutzung begünstigen. Die Wirkung von Empfehlungsalgorithmen und die Ergebnisse der Schutzprüfungen müssen für Aufsicht und unabhängige Forschung nachvollziehbar sein (BDP, 2026a; Expertenkommission, 2026). Altersgrenzen erfordern eine verlässliche Prüfung, bei der Plattformen möglichst keine zusätzlichen persönlichen Daten von Minderjährigen erhalten. Verfahren, die lediglich das Erreichen einer Altersgrenze bestätigen sind daher vorzuziehen. Vor ihrem Einsatz müssen auch ihre Zugänglichkeit und tatsächliche Schutzwirkung ge-prüft werden (BDP, 2026a; Europäische Kommission, 2026b).
Kinderrechte im digitalen Alltag
Der Schutz der Privatsphäre betrifft auch Inhalte, die Erwachsene über Kinder veröffentlichen. Der BDP hat in seiner Stellungnahme zu „Sharenting und Kinderinfluencing“ auf die Bedeutung geschützter Räume für die Identitätsentwicklung hingewiesen und altersabhängige Mitspracherechte sowie bessere Möglichkeiten zur Entfernung veröffentlichter Inhalte gefordert. Diese Fragen sollten bei der Umsetzung der Empfehlungen ebenso berücksichtigt werden wie Altersgrenzen und Nutzungszeiten (BDP, 2026b; Expertenkommission, 2026).
Bildung, Beratung und Versorgung
Schulen brauchen Regeln für die private Gerätenutzung und zugleich Raum für Medienbildung. Kinder und Jugendliche sollten verstehen lernen, wie Inhalte ausgewählt werden, welche Rolle soziale Vergleiche spielen und wie ihre Daten verwendet werden. Eltern und Fachkräfte benötigen erreichbare Beratung und bei erheblichen Belastungen muss auch psychotherapeutische Hilfe zur Verfügung stehen. Eine fachliche Einschätzung berücksichtigt dabei die Lebenssituation des Kindes, statt psychische Beschwerden vorschnell allein auf die Mediennutzung zurückzuführen (BDP, 2026a; Expertenkommission, 2026).
Wissenschaftliche Begleitung
Der BDP unterstützt ausdrücklich die weitere Erforschung der Auswirkungen sozialer Medien auf die psychische Gesundheit und Entwicklung Heranwachsender. Die Umsetzung der Empfehlungen sollte von Beginn an unabhängig untersucht werden. Dafür benötigen Forschung und Aufsicht Zugang zu relevanten Plattformdaten. Nur so lässt sich beurteilen, welche Maßnahmen wirksam sind, wo sie umgangen werden und ob sie die Teilhabe junger Menschen unbeabsichtigt einschränken (Leopoldina, 2025; BDP, 2026a; Expertenkommission, 2026).
Empfehlungen des BDP
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der BDP, die 56 Handlungsempfehlungen in eine verbindliche Gesamtstrategie zu überführen:
- Alters- und entwicklungsangemessene Schutzstandards festlegen
Bei der Ausgestaltung sind Dienste und Funktionen nach ihrem jeweiligen Risiko zu differenzieren, sichere digitale Teilhabe zu ermöglichen und den besonderen Schutzbedarf Minderjähriger bis zur Volljährigkeit zu berücksichtigen.
- Plattformverantwortung verbindlich verankern
Sichere Voreinstellungen, Beschränkungen manipulativer Gestaltungsmechanismen, nachvollziehbare Empfehlungssysteme und wirksame Meldewege gehören zu den Pflichten der Anbieter. Die Einhaltung muss unabhängig überprüft werden und bei Verstößen wirksam durchgesetzt werden.
- Altersfeststellung datensparsam gestalten
Verfahren zur Altersfeststellung müssen zuverlässig, sicher und datensparsam ausgestaltet sein. Gegenüber Plattformen dürfen nur diejenigen Informationen offengelegt werden, die zur Prüfung der jeweiligen Altersgrenze erforderlich sind.
- Kinderrechte und Beteiligung sichern
Privatsphäre, Schutz vor kommerzieller Ausbeutung, Zugang zu Information und altersangemessene Mitwirkung müssen bei der Umsetzung gemeinsam berücksichtigt werden. Bei der Festlegung alters- und entwicklungsgerechter Standards ist entwicklungs-psychologische Expertise systematisch einzubeziehen.
- Medienbildung, Beratung und Versorgung ausbauen
Familien, Schulen und Fachkräfte benötigen dauerhafte Angebote. Frühzeitige Elternbildung und öffentliche Aufklärung sollen auch Familien mit jüngeren Kindern erreichen. Kinder und Jugendliche müssen bei digital bedingten Belastungen niedrigschwelligen Zugang zu qualifizierter Beratung und bei Bedarf psychotherapeutische Behandlung erhalten. Bei der Entwicklung entsprechender Präventions-, Beratungs- und Versorgungsangebote sind die jeweils einschlägigen Fachdisziplinen einzubeziehen, insbesondere die klinische Psychologie, Schulpsychologie sowie Psychotherapie.
- KI-Angebote gesondert prüfen und regulieren
Bei beziehungsähnlichen KI-Chatbots und generativen Systemen müssen mögliche entwicklungspsychologische Risiken, altersangemessene und sichere Voreinstellungen so-wie klare Verantwortlichkeiten der Anbieter berücksichtigt werden.
- Maßnahmen wissenschaftlich begleiten
Unabhängige Forschung braucht Zugang zu relevanten Plattformdaten. Regulatorische Maßnahmen sind von Beginn an wissenschaftlich zu begleiten und regelmäßig hinsichtlich ihrer Wirksamkeit, Verhältnismäßigkeit und möglicher unbeabsichtigter Folgen zu evaluieren. Die Ergebnisse müssen in die Weiterentwicklung der Schutzstandards einfließen.
Kinder und Jugendliche sollen die digitale Welt nutzen und mitgestalten können, ohne mit Risiken allein gelassen zu werden, die sie selbst kaum beeinflussen können. Dafür sind sichere Angebote, verständliche Regeln und Menschen nötig, an die sie sich bei Problemen wenden können. Mit zunehmendem Alter sollen sie mehr selbst entscheiden können. Die Verantwortung für einen angemessenen Schutz tragen weiterhin die Erwachsenen und die Anbieter der Dienste.
Der BDP steht mit seiner psychologischen und entwicklungspsychologischen Expertise für die weitere Ausgestaltung und wissenschaftliche Evaluation entsprechender Schutzmaßnahmen zur Verfügung.
Gerne sind wir für Ihre Fragen und einen Austausch da.
Ihre Ansprechpersonen:
| Thordis Bethlehem | Caroline Bechmann | Heike Bott |
|---|---|---|
| Präsidentin Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V. (BDP) | Team Kindeswohl und Kinderrechte des BDP | Vorstand Fachsektion Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (VPP im BDP) |
| t.bethlehem@bdp-verband.de | caro.bechmann@gmail.com | bott@vpp.org |
Literaturverzeichnis
Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V. (BDP). (2026a). Kinder und Jugendliche schützen – Social-Media-Nutzung wirksam regulieren. Resolution der Delegiertenkonferenz vom 26. April 2026. https://www.bdp-verband.de/aktuelles/detailansicht/resolution-des-berufsverbandes-deutscher-psychologinnen-und-psychologen-e-v-bdp-verabschiedet-von-der-delegiertenkonferenz-am-26-april-2026-kinder-und-jugendliche-schuetzen-social-media-nutzung-wirksam-regulieren
Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V. (BDP). (2026b). Stellungnah-me zur Stellungnahme der Kinderkommission des Deutschen Bundestages zum Thema „Sharenting und Kinderinfluencer – Kommerzialisierung von Kindheit“. https://www.bdp-verband.de/fileadmin/user_upload/BDP/newssystem/presse/stellungnahmen_und_politische_positionen/BDP_Stellungnahme_Kinderkommission_Sharenting_und_Kinderinfluencer_260326.pdf
Begona, C. M., Alice, C., & Stavros, V. (2026a). Social media use and youth mental health and well-being: a systematic review of longitudinal and experimental evidence. Joint Research Centre (European Commission). https://doi.org/10.2760/3963302
Proposal for EU KIDS Act - “EU Keeping internet Digital spaces Accountable and Trustworthy.” (n.d.). Shaping Europe’s Digital Future. https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/library/proposal-eu-kids-act-eu-keeping-internet-digital-spaces-accountable-and-trustworthy
The EU approach to age verification. (n.d.). Shaping Europe’s Digital Future. https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/eu-age-verification
The KIDS Act explained. (n.d.). Shaping Europe’s Digital Future. https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/faqs/kids-act-explained
Brailovskaia, J., Buchmann, J., Hertwig, R., Metzinger, T., Montag, C., Sadeghi, A.-R., Schneider, S., Spiecker Gen. Döhmann, I., Waldherr, A., Deutsche Akademie der Naturforscher Leo-poldina e. V., & Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina. (2025). Soziale Medien und die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Leopoldina Diskussion. https://www.leopoldina.org/fileadmin/redaktion/Publikationen/Diskussionen/2025_Diskussionspapier_Soziale_Medien.pdf
Unabhängige Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ (2026). Entwicklung stärken, Verantwortung übernehmen – Für ein gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt. Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) (Hrsg.). https://www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/290236/32c7a742b1ee00b498fca42c37784c99/20260624-handlungsempfehlungen-expertenkommission-kinder-und-jugendmedienschutz-data.pdf
Committee on the Rights of the Child. (2021). General comment No. 25 (2021) on children’s rights in relation to the digital environment (U.N. Doc. CRC/C/GC/25). United Nations. https://www.ohchr.org/en/documents/general-comments-and-recommendations/general-comment-no-25-2021-childrens-rights-relation
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