Kinder und Jugendliche im digitalen Raum wirksam schützen, Kinderrechte wahren und altersgerechte Teilhabe ermöglichen

BDP-Stellungnahme zu den 56 Handlungsempfehlungen der unabhängigen Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“

Pressemitteilung

Berlin, 01.10.2026: Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) begrüßt die 56 Handlungsempfehlungen der unabhängigen Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“. Die Empfehlungen nehmen die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen in den Blick und verteilen die Verantwortung für ihren Schutz auf Familien, Plattformbetreibende, Bildungseinrichtungen, das Gesundheitswesen sowie die Politik. 

Im Zusammenhang mit der Nutzung digitaler Medien für soziale Kontakte, Teilhabe oder die Informationssuche braucht es Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche vor möglichen negativen Folgen für die (psychische) Gesundheit schützen. Gleichzeitig brauchen Kinder einen geschützten Rahmen zur Entwicklung eines altersgerechten reflektierten, selbstbestimmen Umgangs mit digitalen Medien, der sie zur Einschätzung und Handhabung von Inhalten und Risiken befähigt.

Der BDP hatte sich bereits in einer Resolution im Frühjahr 2026 für altersgerechte Regelungen sowie eine datensparsame Altersprüfung ausgesprochen und deutlich gemacht, dass Plattformbetreibende in die Verantwortung genommen werden müssen. Zudem fordert der Verband, nach dem Vorsorgeprinzip Kinder rechtzeitig zur selbstbestimmten Nutzung zu befähigen und die Forschung in Bezug auf das Nutzungsverhalten sowie die Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen voranzutreiben.

Im Sinne des Kindeswohls spricht sich der BDP mit Blick auf die psychische Gesundheit und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen für die 56 Handlungsempfehlungen der unabhängigen Expertenkommission aus und empfiehlt, diese in eine umfassende Gesamtstrategie zu überführen.

„Entscheidend ist, dass Risiken wirksam begrenzt und Kindern mit zunehmendem Alter mehr Beteiligung ermöglicht wird“, erläutert Caroline Bechmann aus dem Team Kindeswohl und Kinderrechte des BDP, „ihre Erfahrungen sollten bereits bei der Ausgestaltung der Regelungen berücksichtigt sowie bei einer späteren Bewertung mit einbezogen werden.“

Wichtig ist aus Sicht des BDP eine Festlegung von altersgerechten und dem Entwicklungsstand entsprechenden Schutzstandards, die Dienste und Funktionen sozialer Medien nach Risiken unterscheiden, sichere digitale Teilhabe ermöglichen und die besonderen Schutzbedarfe Minderjähriger berücksichtigen. Ebenso zentral ist die Wahrung von Kinderrechten wie der Privatsphäre, dem Zugang zu Informationen sowie dem Schutz vor kommerzieller Ausbeutung.

Weiter braucht es die Verankerung einer Verantwortung für Plattformbetreibende u. a. zu Bereitstellung sicherer Voreinstellungen sowie die Beschränkung manipulativer Gestaltungsmechanismen. Besondere Berücksichtigung benötigen KI-Angebote wie Chatbots oder generative Systeme. Und die notwendige Altersfeststellung sollte datensparsam und datenschutzkonform gestaltet werden. 

Der BDP empfiehlt den Ausbau von Angeboten im Bereich der Medienbildung und Beratung für Erziehungsberechtigte, Bildungseinrichtungen und weitere Fachkräfte sowie einer gesellschaftlichen Aufklärung. Beachtung braucht auch der Unterstützungsbedarf von Kindern und Jugendlichen in Bezug auf die Belastungen im Zusammenhang mit dem Konsum digitaler Inhalte. Für die Weiterentwicklung und Anpassung von Maßnahmen und Beratungsangeboten bedarf es einer kontinuierlichen unabhängigen wissenschaftlichen Begleitung mit Zugang zu relevanten Plattformdaten.  

„Kinder und Jugendliche sollen die digitale Welt nutzen und mitgestalten können, ohne mit Risiken allein gelassen zu werden, die sie selbst kaum beeinflussen können“, erläutert Heike Bott vom Vorstand der Fachsektion Verband Psychologischer Psychotherapeut*innen (VPP) im BDP, und erklärt weiter „die Verantwortung für einen angemessenen Schutz sollten dabei immer die Erwachsenen und die Anbietenden digitaler Dienste tragen.“

Mit Blick auf die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen ist die Berücksichtigung von entwicklungspsychologischen Zusammenhängen besonders wichtig, gerade sie bieten die Möglichkeit der altersgerechten Gestaltung und Evaluation von Maßnahmen im Sinne des Kindeswohls. Ebenso relevant ist die Sicherstellung einer angemessenen psychologischen und psychotherapeutischen Versorgung im Zusammenhang mit den Folgen der Nutzung digitaler Angebote bei Kindern und Jugendlichen.

Ihre Ansprechpartnerin:
Bettina Genée
Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Phone: +49 176 58868222
Mail: presse@bdp-verband.de

Hier geht es zur Stellungnahme.

Veröffentlicht am:
Kategorien:
Pressemitteilung
Digitale Gesellschaft und Psychologie
Schlagworte:
Kinder- und Jugendliche
Digitalisierung

Wir unterstützen alle Psychologinnen und Psychologen in ihrer Berufsausübung und bei der Festigung ihrer professionellen Identität. Dies erreichen wir unter anderem durch Orientierung beim Aufbau der beruflichen Existenz sowie durch die kontinuierliche Bereitstellung aktueller Informationen aus Wissenschaft und Praxis für den Berufsalltag.

Wir erschließen und sichern Berufsfelder und sorgen dafür, dass Erkenntnisse der Psychologie kompetent und verantwortungsvoll umgesetzt werden. Darüber hinaus stärken wir das Ansehen aller Psychologinnen und Psychologen in der Öffentlichkeit und vertreten eigene berufspolitische Positionen in der Gesellschaft.

Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen