BDP sieht zum Start der elektronischen Patientenakte (ePA) Nachbesserungsbedarf bei Datensicherheit psychisch Erkrankter sowie bei Kindern und Jugendlichen und dem Berechtigungsmanagement

Pressemitteilung zur DK-Resolution des BDP zur „ePA für alle“

Mit Bezug auf den Koalitionsvertrag 2025 im Rahmen der Delegiertenkonferenz des Verbandes Anfang Mai 2025 beschlossene BDP-Resolution zur „ePA für alle“ an Vertretende des Bundesgesundheitsministeriums sowie die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.

Berlin, 05.05.2025: Die elektronische Patientenakte „ePA für alle“ startete im Rahmen eines bundesweiten stufenweisen Rollouts Ende April 2025. Die gesetzliche Verpflichtung zur Befüllung durch Leistungserbringende ist ab Oktober 2025 geplant. Für ca. 75 Millionen gesetzlich Versicherte wurden bereits elektronische Patientenakten angelegt, wenn nicht explizit widersprochen wurde. 

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) sowie dessen Fachsektion Psychologischer Psychotherapeut*innen (VPP) hatten den Gesetzgebungsprozess kritisch begleitet. Grundsätzlich unterstützt der Verband die Digitalisierung im Gesundheitswesen in Deutschland und Europa, sieht aber noch deutlichen Nachbesserungsbedarf. 

Für bedenklich hält der BDP die unklare, laut Koalitionsvertrag geplante Vermeidung von „Doppeldokumentationen“. Der Verband weist darauf hin, dass Klinik- und praxiseigene Behandlungsdokumentationen in jedem Fall die Primärquelle bei der Datenverarbeitung bleiben müssen.

Kritsch sieht der Verband das im Koalitionsvertrag zu Vermeidung von Gewalttaten bei Personen mit psychischen Auffälligkeiten geplante behördenübergreifende Risikomanagement. Dies lässt viel Raum für Spekulationen. Gefährdungsregister dürfen auf keinen Fall mit personenbezogenen ePA-Daten verknüpft werden, da nur auf Vertrauen basierende Behandlungen erfolgversprechend sind und dem (selten auftretenden) Risikoverhalten von psychisch Erkrankten entgegenwirken können.

Die aus datenschutzrechtlichen Gründen erlassene KBV-Richtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 16.04.2025 zum Schutz von Kindern und Jugendlichen ist nicht hinreichend. Da Gesundheitsdaten in der ePA lebenslang gespeichert werden, sieht der BDP als sinnvolle Lösung hier eine generelle Opt-In-Regelung für Minderjährige, um mögliche spätere Nachteile bei der Berufswahl oder Versicherungsabschlüssen aufgrund von früheren (psychischen) Erkrankungen zu vermeiden.

Weiter bedarf es eines differenzierten und nutzerfreundlichen Zugriffs- und Berechtigungsmanagements, das es Patient*innen unkompliziert zu jeder Zeit ermöglicht, sensible Daten beispielsweise aus Entlassbriefen aus psychiatrischen Kliniken gezielt freizugeben, um so die Lese- und Speicherberechtigung fachfremder Behandelnder zu steuern. Das aktuell umgesetzte „Alles-oder-Nichts-Verschattungsprinzip” gefährdet die informationelle Selbstbestimmung. Und es braucht für die gespeicherten (teils sensiblen) ePA-Gesundheitsdaten auch im europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) dringend einen gesetzlich geregelten Beschlagnahmeschutz. 

Für mehr Vertrauen der Bevölkerung müssen gerade bei der ePA höchstmögliche Sicherheitsstandards gelten. Hier sind mehr Transparenz in der Informationspolitik in Bezug auf die allgemein bestehenden Sicherheitsrisiken der ePA sowie eine bessere Aufklärung über bestehende Nutzungs- und Widerspruchsmöglichkeiten nötig. 

Mit dem bundesweiten Rollout der ePA werden wichtige Weichen für die weitere Entwicklung des Gesundheitssystems in Deutschland gestellt. Dafür braucht es auch das Vertrauen der Bevölkerung, dass die elektronische Patientenakte den größtmöglichen Nutzen für Patient*innen und Leistungserbringende gleichermaßen hat, und dass gleichzeitig höchste Datenschutzmaßnahmen umgesetzt werden.

Ihre Ansprechpartnerin:
Bettina Genée
Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Fon: +49176 58868222
Mail: presse@bdp-verband.de

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Schlagworte:
ePA & EHDS
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