Digitale Gesellschaft und Psychologie
Die elektronische Patientenakte (ePA) kommt

Die elektronische Patientenakte ePA ist ein Speicherplatz für Ihre Gesundheitsdaten. Mithilfe eines speziell abgesicherten Netzwerkes (Telematikinfrastruktur) sollen Patient*innen, Praxen, Krankenhäuser, Apotheken und andere Einrichtungen des Gesundheitswesens Daten in der ePA einsehen und nutzen können.

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Was ist die elektronische Patientenakte (ePA)?

Gesundheitsdaten und medizinische Unterlagen gesetzlich Versicherter werden ab 2025 automatisch, cloudgestützt und „lebenslang“ in der ePA gespeichert, um Daten für Behandelnde verfügbar zu machen und Forschung zu ermöglichen. Die ePA enthält duplizierte Daten aus der Behandlungsakte der Krankenhäuser und Praxen.

Bei psychischen Erkrankungen sowie Informationen aus psychologischen und psychotherapeutischen Behandlungen gibt es wichtige Aspekte zu beachten, insbesondere in Bezug auf Datenschutz, Nutzen und Anwendung. 

Von den Krankenkassen wurden bereits rund 70 Millionen elektronische Patientenakten für gesetzliche Versicherte angelegt, sofern kein Widerspruch eingelegt wurde. Ab Oktober ist eine Befüllungspflicht durch Leistungserbringende geplant. 

Versicherte können der Anlage der ePA jederzeit widersprechen. Sie können die ePA über eine App ansteuern, selbst ihre Gesundheitsdaten einsehen sowie die Sichtbarkeit und den Zugriff steuern. Auch Kinder und Jugendliche erhalten eine ePA, doch ihre Daten sollen besonders geschützt werden.

Insgesamt gibt es zu den Themen Datenschutz und Zugriffsmanagement einiges zu beachten. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur ePA, immer übersichtlich und aktuell aufbereitet.


Die ePA für Kinder und Jugendliche

Auch für Kinder und Jugendliche werden elektronische Patientenakten angelegt. Ab Vollendung des 15. Lebensjahres können Jugendliche ihre Widerspruchsrechte selbst ausüben. Zuvor liegen die Berechtigungen bei den Sorgeberechtigten. Behandelnde von Kindern und Jugendlichen sind nicht zur Speicherung von Gesundheitsdaten verpflichtet, wenn eine Speicherung Nachteile betreffend des Kindeswohls nach sich ziehen könnte. 

Da die ePA-Daten ein Leben lang gespeichert werden, bedarf es hier zukünftig eines besonderen Schutzes, um eventuelle spätere Nachteile zu vermeiden. Auch eine zeitnahe Umsetzung der Überprüfungen des Sorgerechts oder differenzierter Zugriffsberechtigungen in Abhängigkeit von komplexen Familienverhältnissen (z.B. bei in Trennung befindlichen Eltern) ist noch nicht näher geregelt.


Achtung, auch hochsensible Daten werden gespeichert!

Eine 100-prozentige Sicherheit bietet kein EDV-System. Restrisiken betreffend illegaler Datenabgriffe und deren gravierenden persönlichen Folgen bleiben immer. Im Oktober 2024 wurde eine von der Betreibergesellschaft gematik in Auftrag gegebene Sicherheitsanalyse des Fraunhofer Institutes veröffentlicht. Demzufolge wird die Systemarchitektur der ePA als angemessen bewertet. Allerdings seien noch weitere technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen

Hochsensible Gesundheitsdaten in der ePA können durch Löschung oder aktives Widersprechen geschützt werden. Liegt kein Widerspruch der Patient*in vor, werden alle Daten in der ePA automatisch und pseudonymisiert an das nationale Forschungsdatenzentrum FDZ Gesundheit weitergeleitet.

In Punkto Datenschutz stellt Datensparsamkeit immer noch den besten Schutz dar. Die ePA ist quasi ein personenbezogenes „Sammelbecken“ für sensible Gesundheitsdaten, das sich mit zunehmender Lebenslänge füllt. Automatische Löschungen, z.B. nach 10 Jahren, sind nicht vorgesehen.

Krankenkassen haben prinzipiell keine Einblicksrechte in die ePA. Aber es gibt Ausnahmen: Werden DiGA (Gesundheitsapps) der Krankenkasse genutzt, z. B. eine App gegen Schlafstörungen oder Tinnitus, und wurde nicht gesondert widersprochen, hat die Krankenkasse zukünftig die Möglichkeit, die Erkrankung betreffende Daten aus der ePA für bestimmte Zwecke auszuwerten.



Der BDP empfiehlt folgenden Umgang zum Schutz der persönlichen Daten

Patient*innen können vieles aktiv gestalten:

  • Sie können die Löschung der ePA bei der Krankenkasse verlangen oder der Anlage widersprechen. Hierzu reicht ein Anruf.
  • Sie sollten ihre Behandler*innen ansprechen, wenn sie einer Speicherung von Daten widersprechen möchten. 
  • Patient*innen sollten die ePA-App nutzen und bereits vor einem Arzt- oder Apothekenbesuch aktiv gestalten, welche Daten Sie löschen oder verschatten wollen und ob Sie Gesundheitsdaten für Forschung freigeben werden wollen.
  • Vorlagen finden Sie beim Widerspruchsgenerator von "Patientenrechte und Datenschutz e.V. im Auftrag des Opt-Out Bündnisses“ 

Hinweise:

  • Behandelnde müssen Patient*innen vor einer Speicherung gesondert auf ihre Widerspruchsmöglichkeiten hinweisen. Dies kann jedoch in schriftlichen Aufnahmeformularen, z. B. bei einer Krankenhausbehandlung, schnell untergehen.
  • Sollen verschattete Daten für bestimmte Behandelnde (z.B. psychiatrische Praxis) sichtbar werden, müssen diese Daten (z.B. für den jeweiligen Arzttermin) von der Patient*in freigeschaltet und danach wieder verborgen werden. Über die Zeit der Freischaltung sind die Daten „offen“ für alle Zugriffsberechtigten. Zu bedenken ist, dass bei späterem Verbergen/Löschung von Daten, diese von Behandelnden bereits heruntergeladen und dauerhaft gespeichert sein können.

Weitere Infos, Guides und Anleitungen

Nützliche Materialien und Infos zur ePA

Infoflyer zur ePA

Informationen für Psycholog*innen und Psychotherapeut*innen

Weiterführende Links

Der BDP und vor allem seine Sektion VPP (Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten) engagieren sich seit Jahren.

Der Schutz von personenbezogenen und vor allem hochsensiblen Daten ist gerade im Bereich der Psychotherapie von enormer Bedeutung. Sollten diese Daten in "falsche Hände" geraten, kann dies gravierende Folgen für Patient*innen haben. Die Sektion der Psychotherapeut*innen im BDP hat die Entwicklungen der elektronischen Patientenakte stets kritisch verfolgt und sich bereits im Vorfeld der Einführung mit Positionspapieren und Resolutionen an die Politik und die Öffentlichkeit gewendet, um vor diesen Risiken zu warnen. 

Beiträge des BDP / VPP im BDP zur elektronischen Patientenakte (ePA)

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