Resolution des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V. (BDP) verabschiedet von der Delegiertenkonferenz am 26. April 2026 / Keine Kürzungen bei Psychotherapie – Sicherung der psychotherapeutischen Versorgung!
Resolution
Unlängst wurden pauschale Kürzungen der Vergütung von psychotherapeutischen Leistungen beschlossen, weitere Kürzungen werden von der Finanzkommission Gesundheit empfohlen. Der BDP kritisiert dieses Vorgehen scharf und fordert eine Rücknahme der Kürzungen und eine langfristige Sicherung der psychotherapeutischen Versorgung in Deutschland.
Die psychotherapeutische Versorgung in Deutschland ist jetzt schon geprägt von langen Wartezeiten insbesondere in strukturschwachen Regionen und dem Ruhrgebiet. Auch wird die „sprechende
Medizin“, zu der die Psychotherapie gehört, im Vergleich zu anderen Arztgruppen am niedrigsten vergütet. Gleichzeitig ist bekannt, dass sich jeder Euro, der in Psychotherapie investiert wird, um den Faktor 2 bis 4 rechnet.
Umso unverständlicher und schockierender ist die Entscheidung im erweiterten Bewertungsausschuss vom 11. März 2026: Das Honorar für Psychotherapeutische Leistungen werden ab April 2026 pauschal um 4,5 % gekürzt!
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) hatte im Vorfeld Druck gemacht und sogar 10 % gefordert. Das ist nicht nur ein fatales Signal an die Berufsgruppe der niedergelassenen
Psychotherapeut*innen, sondern auch ein Angriff auf die ambulante Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen.
Doch damit nicht genug: Die Finanzkommission Gesundheit legte am 30. März 2026 ihre Vorschläge für mögliche Einsparungen bei der Versorgung gesetzlich Versicherter vor. Diese beinhalten weitere mögliche umfangreiche Kürzungen in der psychotherapeutischen Versorgung gesetzlich Versicherter. Insbesondere sollen die bisher extrabudgetär vergüteten Leistungen in die morbiditätsbedinge Gesamtvergütung (MGV) zurückgeführt werden.
Das bedeutet, dass Therapieplätze künftig nicht mehr nach medizinischer Notwendigkeit, sondern nach verfügbaren Budgetmitteln vergeben werden. Zusätzlich sollen Zuschläge wegfallen, die als
Anreiz für Kurzzeittherapien eingeführt wurden.
Die bereits beschlossenen Honorarkürzungen, weitere Forderungen der Krankenkassen und die Vorschläge der Finanzkommission Gesundheit sind alarmierende Schritte in einer Reihe von Maßnahmen, die die wirtschaftliche Grundlage psychotherapeutischer Praxen untergraben und die Versorgungssicherheit gefährden. Psychotherapeut*innen sind gut ausgebildete Fachkräfte, aber sie
brauchen auch eine betriebswirtschaftlich Planungsgrundlage, um eine Praxis gründen und unterhalten zu können. Praxisausgaben sind nicht anpassbar an Teilzeitmodelle. Diese Kosten schlagen unverändert zu Buche unabhängig von Vollauslastung oder hälftigen Kassensitz.
Der BDP lehnt außerdem die falschen Berechnungen und irreführenden Darstellungen des GKV-Spitzenverbandes, der AOK und des Verbands der Ersatzkassen (vdek) ab. Die Kassenverbände stellen Praxisumsätze als persönlichen Verdienst von Psychotherapeut*innen dar und verschweigen dabei, dass diese Umsätze Personal, Miete, IT, Versicherungen, Altersvorsorge, Ausfallzeiten, Fortbildung und Verwaltungskosten decken. Diese bewusste Verzerrung der wirtschaftlichen Realität dient einzig dazu, Honorarkürzungen zu legitimieren und die Rückkehr zur Budgetierung als vernünftig erscheinen zu lassen.
Konzepte zur Verbesserung der Versorgung liegen vor. Durch die Psychotherapeutische Sprechstunde ist bereits ein probates Steuerungsinstrument für die Versorgung psychisch erkrankter Menschen geschaffen worden. Aus Sicht der Berufs- und Fachverbände könnte die Effizienz insbesondere dadurch weiter erhöht werden, dass die Verzahnung der verschiedenen Sektoren (ambulante und stationäre Versorgung) sowie der verschiedenen Berufsgruppen in der ambulanten Versorgung verbessert wird.
Was es braucht, ist die Bereitschaft, psychotherapeutische Versorgung ganzheitlich zu betrachten, das heißt zeitlich über eine Legislaturperiode hinaus und finanziell über die Grenze einzelner „Töpfe“ hinweg. So kann langfristig gespart werden und die psychotherapeutische Versorgung verbessert werden.
Durch die aktuell bereits beschlossenen und geplanten weiteren Sparmaßnahmen hingegen wird ein gut etabliertes System kaputtgespart – und dies, obwohl unsere Gesellschaft durch psychische Erkrankungen stark belastet ist (z. B. hohe Produktionskostenausfälle, steigende Arbeitsunfähigkeitstage oder Frühberentungen).
Darum fordert der BDP die Politik auf:
- die Honorarkürzungen von 4,5 % rückgängig zu machen,
- die Vorschläge der Finanzkommission Gesundheit zurückzuweisen und stattdessen eine nachhaltige Finanzierung der psychotherapeutischen Versorgung sicherzustellen,
- eine angemessene Vergütung zu gewährleisten, die die steigenden Praxis- und Lebenshaltungskosten berücksichtigt,
- einen fairen und transparenten Dialog mit den Berufsverbänden und Praktiker*innen zu führen, um langfristige Lösungen für die psychotherapeutischen Versorgung zu entwickeln.
Ansprechpersonen:
| Susanne Berwanger | Dr. Johanna Thünker | Heike Bott |
| Vizepräsidentin Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V. (BDP) | Vorsitzende der Fachsektion Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (VPP im BDP) | Stellvertretende Vorsitzende der Fachsektion Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (VPP im BDP) |
| s.berwanger@bdp-verband.de | thuenker@vpp.org | bott@vpp.org |