Gesetzliche Regelung zur Verankerung psychologischer Expertise bei der Reform der Notfallversorgung dringend erforderlich

BDP-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes (Notfallgesetz – NotfallG)

Pressemitteilung

Berlin, 11.03.2026: Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) begrüßt ausdrücklich das Engagement der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für eine umfassende Reform der Notfallversorgung. Vor allem das Anliegen, die besonderen Bedürfnisse psychisch erkrankter wie auch belasteter Menschen stärker zu berücksichtigen und die Versorgung insgesamt patientenorientierter, vernetzter und effizienter zu gestalten, bewertet der Verband positiv. 

Psychische Krisen und Belastungen spielen in der Notfallmedizin eine erhebliche Rolle: Schätzungen zufolge machen psychiatrische Notfälle etwa 10 – 15 % aller Notfalleinsätze in Deutschland aus. Darüber hinaus gehen Notfallsituationen, schwere Verletzungen und gesundheitliche Beeinträchtigungen immer auch mit Sorgen, Ängsten und mentalen Belastungen einher, die sich unbehandelt zu chronischen Belastungstraumata unterschiedlicher Schweregrade entwickeln können.

Dennoch fehlt in vielen Notaufnahmen sowie auch in den geplanten Integrierten Notfallzentren (INZ) die systematische Einbindung psychologischer Expertise. Versorgungslücken sowie eine verzögerte oder unzureichende frühzeitige psychosoziale Unterstützung, mit einem erhöhten Risiko für später notwendige therapeutische Maßnahmen inklusive hoher Kosten, sind die langfristigen Folgen.

Im Zuge der Novellierung des Notfallgesetzes zur umfassenden Reform der Notfallversorgung fordert der BDP daher eine explizite gesetzliche Regelung zur Verankerung psychologischer Expertise in den geplanten Integrierten Notfallzentren sowie eine bessere Vernetzung mit psychiatrischen, psychotherapeutischen und psychosozialen Krisendiensten und Versorgungsstrukturen.  

Psychiatrische Notfall- und Krisendienste und die Schnittstellen hierzu müssen bereits in der Konzeption der INZ mitgedacht werden. Psychologische Expertise sollte über Fachpsycholog*innen für Notfallpsychologie und Gesundheitspsychologie als Basisstruktur und integraler Bestandteil multiprofessioneller Teams in der INZ verankert werden.  

Denn eine frühzeitige und qualifizierte psychologische Intervention kann Chronifizierungen ver-hindern und entlastet das Gesamtsystem. Notwendige Maßnahmen zur Deeskalation, Akutintervention, die psychosoziale Begleitung von Patient*innen und Angehörigen sowie die Steuerung in geeignete Nachsorgestrukturen wären damit strukturell abgesichert. Zudem können Psycholog*innen auch zur Prävention von Sekundärtraumatisierungen beim Personal beitragen sowie bei ethischen Entscheidungen unterstützen.

Der vorliegende Gesetzesentwurf greift wichtige Aspekte auf, doch der BDP appelliert an die Fraktion und den Gesundheitsausschuss, für eine echte integrierte und bedarfsgerechte Notfallversorgung und Prävention gesundheitlicher Folgen die Verankerung psychologischer Expertise und Präzisierung der Rolle psychologischer Fachkräfte bei der Reform der Notfallversorgung mitzudenken.

Ihre Ansprechpartnerin:
Bettina Genée
Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Phone: +49176 58868222
Mail: presse@bdp-verband.de

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Kategorien:
Pressemitteilung
Psychologie in Krisen
Psychologie und Gesundheit
Schlagworte:
Notfallpsychologie
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