Stellungnahme des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V. (BDP) zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes (Notfallgesetz – NotfallG)
Stellungnahme
Berlin, 26.2.2026
Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V. (BDP) begrüßt ausdrücklich das Engagement der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für eine umfassende Reform der Notfallversorgung. Besonders positiv bewerten wir das formulierte Anliegen, die besonderen Bedürfnisse psychisch erkrankter wie auch belasteter Menschen stärker zu berücksichtigen und die Versorgung insgesamt patientenzentrierter, vernetzter und effizienter zu gestalten.
Psychische Krisen und Belastungen – sowohl eigenständig als auch komorbid zu somatischen Erkrankungen – spielen in der Notfallmedizin eine erhebliche Rolle: Schätzungen zufolge machen psychiatrische Notfälle 10–15 % aller Notfalleinsätze aus. Darüber hinaus gehen Notfallsituationen, schwere Verletzungen und gesundheitliche Beeinträchtigungen immer auch mit Sorgen, Ängsten und mentalen Belastungen einher. Auch maskieren sich psychische Beanspruchungen oft hinter körperlichen Symptomen. Zugleich fehlt es im Gegenzug in vielen somatisch ausgerichteten Notaufnahmen und den geplanten Integrierten Notfallzentren (INZ) an einer systematischen Einbindung psychologischer Expertise. Dies führt zu Versorgungslücken, verzögerter oder unzureichender Krisenintervention, aber auch einem höheren Risiko für Zwangsmaßnahmen und langfristig zu vermeidbaren Folgekosten.
Der BDP fordert daher folgende konkrete Ergänzungen und Präzisierungen im Gesetzentwurf:
- Explizite Regelung der psychologischen Expertise in den INZ
Psychologische Fachkräfte – insbesondere Fachpsychologinnen für Klinische Psychologie, Gesundheitspsychologie und/oder Notfallpsychologie – müssen als integraler Bestandteil multiprofessioneller Teams in den Integrierten Notfallzentren verankert werden. Dies umfasst Deeskalation, Akutintervention, psychosoziale Begleitung von Patientinnen und Angehörigen sowie die Steuerung in geeignete nachsorgende Strukturen. - Bessere Vernetzung mit psychiatrischen, psychotherapeutischen und psychosozialen Krisendiensten
Psychiatrische Notfall- und Krisendienste müssen bereits in der Konzeption der INZ mitgedacht werden. Es bedarf klarer Vorgaben zur Koordination zwischen somatischer Notfallversorgung, „weiterbehandelnden“ psychiatrischen und psychotherapeutischen Strukturen und psychologischer Expertise; letztere sollte als Basisstruktur von Anfang an mitgedacht werden. - Vermeidung von Versorgungslücken und Ressourcenstärkung
Frühe, qualifizierte psychologische Intervention verhindert Chronifizierung, reduziert unnötige stationäre Aufnahmen und entlastet das Gesamtsystem. Psycholog*innen tragen zudem zur Prävention von Sekundärtraumatisierungen beim Personal bei und unterstützen ethische Entscheidungen (z. B. bei Reanimationen mit Angehörigen).
Der vorliegende Entwurf greift wichtige Aspekte auf, bleibt jedoch in Bezug auf die konkrete Rolle psychologischer Fachkräfte in der Notfallversorgung und Prävention gesundheitlicher Folgen zu vage. Wir appellieren an die Fraktion und den Gesundheitsausschuss, die genannten Punkte in den weiteren Beratungen aufzunehmen und umzusetzen. Nur so kann die Reform ihrem Anspruch gerecht werden, eine wirklich integrierte, bedarfsgerechte und humane Notfallversorgung für alle Betroffenen zu schaffen – einschließlich der wachsenden Zahl psychisch belasteter Menschen.
Gerne verweisen wir in diesem Zusammenhang auf unser Positionspapier zur Stärkung der Psychosozialen Notfallversorgung: „Deutschlands Resilienz muss auch in psychologischer Hinsicht bedacht werden!“.
Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihre Ansprechpersonen:
| Thordis Bethlehem | Florian Stoeck |
| Präsidentin Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V. (BDP) | Leiter der Fachgruppe Notfallpsychologie in der Sektion Klinische Psychologie im BDP |
| E-Mail: t.bethlehem@bdp-verband.de | E-Mail: florian.stoeck@notfallpsychologie.net |