Bundestagsbeschluss mit punktueller Korrektur der Sparmaßnahmen in der Psychotherapie – wichtig, aber unzureichend

Die Umsetzung des Entschließungsantrags ist ein richtiger Schritt, doch zur Schließung von Versorgungslücken besteht weiterhin deutlicher Handlungsbedarf.

Pressemitteilung

Berlin, 21.10.2026: Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) sowie dessen Fachsektion Verband Psychologischer Psychotherapeut*innen (VPP) im BDP begrüßen die Entscheidung des Bundestags zur Umsetzung des Entschließungsantrags und die damit verbundenen Nachbesserungen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG). Die beschlossenen Änderungen greifen zentrale Kritikpunkte in einzelnen Bereichen auf, greifen jedoch deutlich zu kurz, um eine bedarfsgerechte ambulante psychotherapeutische Versorgung sicherzustellen.

Der Verband begrüßt den mit dem Beschluss einhergehenden Erhalt der extrabudgetären Vergütung im Bereich der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie sowie zur Behandlung schwerer psychischer Erkrankungen. Gleiches gilt für den Beschluss zum Schutz der Vergütung bereits laufender genehmigungspflichtiger Therapien. 

Kritisch sieht der BDP hingegen die Situation der weiter von den Sparmaßnahmen betroffenen zentralen Bereiche in der ambulanten Psychotherapie wie der psychotherapeutischen Sprechstunde oder der Richtlinienpsychotherapie bei Erwachsenen. Die Sicherstellung der Versorgung ist damit nicht gewährleistet.

„Für die Lebenssituation von Menschen mit psychischen Erkrankungen ist ein frühzeitiger Zugang zu Diagnostik und Behandlung entscheidend, der sich am individuellen Bedarf orientiert. Und Psychotherapeut*innen brauchen verlässliche Rahmenbedingungen, damit sie Patient*innen ohne finanzielle Unsicherheiten versorgen können“, betont Dr. Johanna Thünker, Vorsitzende des VPP im BDP.

Kritisch bewertet der Verband daher die Verknüpfung der extrabudgetären Vergütung psychotherapeutischer Akutbehandlungen mit einer Vermittlung über Terminservicestellen. Die Entscheidung über die Dringlichkeit und Art einer Behandlung sollte über eine fachliche Einschätzung im Zuge der Diagnosestellung erfolgen und nicht als bürokratischer Akt über den Zugangsweg zur Praxis.

Mit Sorge sieht der Verband den Wegfall der gesetzlichen Verankerung der Angemessenheitsprüfung der psychotherapeutischen Vergütung. Psychotherapeutische Leistungen sind zeitgebunden und personalintensiv. Eine verlässliche Finanzierung ist Voraussetzung für die wirtschaftliche Stabilität und Zukunftsfähigkeit von psychotherapeutischen Praxen und damit für die Sicherstellung ausreichender Behandlungskapazitäten in Deutschland.

Die Umsetzung des Entschließungsantrags greift zu kurz. Für die Sicherstellung der psychotherapeutischen Versorgung ist weiterhin der Gesetzgeber gefragt. BDP und VPP fordern die gesetzliche Verankerung einer extrabudgetären Vergütung der psychotherapeutischen Sprechstunde und notwendiger Behandlungen, den Abbau bürokratischer Zugangshürden sowie die Wiederherstellung der gesetzlichen Rahmenbedingungen einer angemessenen Vergütung.

„Will man die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung stabilisieren, müssen die langfristigen Folgen berücksichtigt werden. Verzögerungen oder der Ausfall von psychotherapeutischen Behandlungen erhöhen das Risiko chronischer Erkrankungen, längerer Arbeitsunfähigkeitszeiten sowie einer kostenintensiven stationären Versorgung. Die Einsparungen zulasten der ambulanten Psychotherapie sind gesundheitspolitisch kurzsichtig und belasten langfristig den Wirtschaftsstandort Deutschland“, erklärt Dr. Johanna Thünker. 

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Bettina Genée
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Pressemitteilung
Ambulante Versorgung
Schlagworte:
Psychotherapie

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