Psychotherapeutische Versorgung in Gefahr – sogar der Petitionsausschuss hat sich heute mit dem Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) befasst
Pressemitteilung
Berlin, 08.06.2026: Bundesweit formiert sich seit Wochen massiver Widerstand gegen die durch den Bewertungsausschuss vorgenommenen und seit April geltenden Honorarkürzungen von 4.5 % sowie weitere Sparpläne des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), die im Beitragssatzstabilisierungsgesetz noch im Juni vom Bundestag beschlossen werden sollen. Psychotherapeut*innen, Berufsverbände sowie Unterstützer*innen gingen bundesweit auf die Straße. Auch der Bundesrat hat sich mittlerweile klar gegen eine Umsetzung der geplanten Sparmaßnahmen ausgesprochen.
Zeitgleich zur heutigen Anhörung im Petitionsausschuss zur Petition „Sicherstellung der ambu-lanten psychotherapeutischen Versorgung durch angemessene Vergütung“, die von über140.000 Unterstützenden gezeichnet wurde, protestierten erneut über 500 Personen vor dem Bundestag.
Auslöser für die massiven Kürzungen sind die zu hohen Ausgaben bei den gesetzlichen Krankenkassen. Auf Empfehlung der in diesem Zusammenhang vom BMG eingesetzten FinanzKomission Gesundheit wurde das Beitragssatzstabilisierungsgesetz auf den Weg gebracht.
„Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb ausgerechnet bei der Berufsgruppe der Psychotherapeut*innen, die gerade mal 0,7% der Gesamtkosten der Krankenkassen ausmachen, der Rotstift gleich mehrfach angesetzt werden soll. Bereits jetzt warten Menschen mit Unterstützungsbedarfen monatelang auf einen Therapieplatz und der Gesetzesentwurf sieht weitere Mengenbegrenzungen vor“, erläutert Johanna Thünker, Vorsitzende des Verbandes Psychologischer Psychotherapeutinnen und Therapeuten (VPP im Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen, BDP).
Fakt ist: Kommt das Sparpaket inklusive Budgetbegrenzung für Psychotherapeut*innen, bedroht das die wirtschaftliche Existenz vieler Praxen, das Angebot wird drastisch sinken, was zu noch längeren Wartezeiten führt. Anstatt das Kostenproblem zu lösen, wird es über den steigenden Bedarf durch Chronifizierungen noch verschärft. Die gesamtgesellschaftlichen Folgen sind ein Kostenanstieg durch die Zunahme bei Ausfallzeiten durch psychische Erkrankungen mit Lohnfortzahlungen, stationären Aufenthalten und Frühberentungen. „Wir appellieren mit Nachdruck an die Politik, den vorliegenden Gesetzentwurf nicht in dieser Form zu beschließen“, führt Dr. Thünker auf der Kundgebung vor dem Bundestag weiter aus, wo der Entwurf am 11. Juni behandelt wird.
Die Entscheidung des Petitionsausschusses bleibt nun abzuwarten. Der BDP hat sich bereits in Stellungnahmen zu den Gefahren im Zusammenhang mit den geplanten Kürzungen geäußert sowie Empfehlungen für geeignete Maßnahmen ausgesprochen. Konzepte für eine effektivere psychotherapeutische Versorgung liegen auf dem Tisch. Nun ist die Politik aufgefordert, die Situation ernst zu nehmen und entsprechende Anpassungen im Gesetzentwurf vorzunehmen. Die Entscheidungen haben nicht ausschließlich Einfluss auf die psychotherapeutische Versorgung der Bevölkerung, sondern auf den Wirtschaftsstandort Deutschland allgemein.
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