BDP kritisiert geplante Zugriffrechte auf ePA-Daten beim Gesetzentwurf zum GeDIG und sieht dringenden Nachbesserungsbedarf

BDP-Stellungnahme zum Kabinettsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)

Pressemitteilung

Berlin, 24.09.2026: Mit dem Kabinettsentwurf zum GeDIG hat die Bundesregierung weitreichende Pläne zur Änderung der Erstversorgung gesetzlich Versicherter sowie der Rolle von Krankenkassen im Umgang mit Gesundheitsdaten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) für die Patient*innenversorgung und Forschung vorgelegt. 

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) hat den bisherigen Gesetzgebungsprozess zum GeDIG kritisch begleitet und sieht auch beim aktuell vorliegenden Entwurf deutlichen Nachbesserungsbedarf bei zentralen Gesetzesinhalten. Schwerpunktmäßig geht es dabei, neben dem Schutz und der Sicherheit von (teils hochsensiblen) Patient*innendaten, um den Erhalt einer niedrigschwelligen und qualifizierten Versorgung psychischer Erkrankungen. 

Der Gesetzgeber plant im vorliegenden Entwurf den Ausbau der ePA-App zur digitalen Ersteinschätzungs- und Terminierungsplattform. Zur Sicherstellung eines zeitnahen Zugangs zum medizinischen und psychotherapeutischen Versorgungssystem sowie im Sinne einer patient*innenorientierten Indikationsprüfung für alle Versicherten braucht es aus Sicht des BDP sowie seiner Fachsektion VPP weiterhin zwingend die hochqualifizierte psychotherapeutische Sprechstunde in Präsenz. Ein „Digitalzwang“ für Erstgespräche würde Versicherte ohne entsprechenden Zugang oder ePA-APP ausschließen und damit den Zugang zur benötigten Versorgung erschweren oder sogar verhindern.

Mit Sorge sieht der Verband auch die geplanten ePA-Zugriffs- und Datennutzungsberechtigungen für Krankenkassen zu unterschiedlichen Zwecken wie der dezentralen KI-basierten Forschung in sog. Reallaboren. Bedenklich ist zudem eine mögliche Berechtigung zur aktiven Datennutzung zur Risikoforschung im Bereich chronisch-degenerativer Erkrankungen, da damit ein „Zugriffbegehren“ der Krankenkassen auf die Datensätze einer ständig wachsenden Anzahl an gesetzlich Versicherten verbunden ist. 

Kritisch sieht der BDP auch die geplanten Rechte von Krankenkassen zu Datenerhebungen aus der DIGA-APP oder weiteren Daten zum Konsumverhalten Versicherter. Ziel solcher Erhebungen ist möglicherweise die Empfehlung von Lebensstil-Anpassungen auf Basis personenbezogener Daten wie dem Alkohol- oder Tabakkonsum.

„Krankenkassen sollten prinzipiell keine Einblicksrechte in die teils hochsensiblen ePA-Daten gesetzlich Versicherter erhalten. Es kann nicht sein, dass der Gesetzgeber hier immer mehr Ausnahmen definiert.“ fordert BDP-Vizepräsidentin Susanne Berwanger. 

Der Verband spricht sich für eine Beschränkung auf die bestehende, datenschutzrechtlich gut aufgestellte Gesundheitsforschung über das nationale Forschungsdatenzentrum FDZ aus und mahnt zur Datensparsamkeit. Wichtig wäre eine klare Abfrage-Verpflichtung zur Datennutzung, die über das Kleingedruckte hinausgeht sowie die Einrichtung eines differenzierten Zugriffsmanagements. Auch wenn bisher der Datenzugriff der Zustimmung von Versicherten bedarf, braucht es beim Umgang mit teils hochsensiblen Patient*innendaten einen gut aufgestellten Datenschutz für mehr Vertrauen in das Gesundheitssystem.

Ihre Ansprechpartnerin:
Bettina Genée
Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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Digitale Gesellschaft und Psychologie
Schlagworte:
ePA und Nationale Gesundheitsakte

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