BDP besorgt über Funktionsänderungen und zunehmende Einblicksrechte bei der ePA und über die angedachte Rolle der Krankenkassen

Stellungnahme des Verbandes zum Referentenentwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen GeDIG

Pressemitteilung

Berlin, 27.05.2026: Der Referentenentwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovati-on im Gesundheitswesen enthält viele weitreichende Änderungen zur Rolle der Krankenkas-sen, zur Erweiterung der elektronischen Patientenakte (ePA-Anwendung) hin zur digitalen Plattform für medizinische Ersteinschätzungen und Behandlungsterminierung sowie zur se-kundären Gesundheitsdatenverwendung. Krankenkassen sollen z.B. befugt werden, perso-nenbezogene Daten ihrer Versicherten in Reallaboren zu beforschen.
Der BDP sieht im Gesetzentwurf u.a. den Datenschutz nicht weit genug beachtet. Dass die ePA eine patientengeführte Akte sein soll, droht in den Hintergrund zu geraten. Der BDP fordert anlässlich des Entwurfs:

  1.   Datenschutz first: Bei der Sekundärnutzung von ePA-Daten sollte auf die zukünftig vorhandenen strukturierten (und aggregierbaren) Datensätze gesetzt werden, statt Gesamtdatensätze aus der ePA z.B. für Forschung zu verwenden. Sofern nicht besser Reallabore in der geplanten Art und Weise ganz unterbleiben und Krankenkassen an das FDZ verwiesen werden, müssen bei der KI-bezogenen Verwendung personenbe-zogener Daten in Reallaboren weitere Maßnahmen in Richtung Datenschutz geregelt werden.
  2.  Aktive Einbeziehung der Heilberufekammern: Bei den geplanten Entwicklungen der ePA-Anwendung zu einer Ersteinschätzungs- und Terminierungsplattform sollen die jeweiligen für die verschiedenen Heilberufe zuständigen Kammern aktiv einbezo-gen werden.
  3. ePA - Differenziertes Zugriffsberechtigungsmanagement und Hinweise auf Da-tenschutzrisiken: Der BDP sieht die Entwicklung zunehmender Zugriffsrechte auf ePA-Daten mit Sorge und fordert hier weiterhin die Möglichkeit, dass Versicherte dif-ferenzierte Zugriffsberechtigungen auf Dokumentenebene umsetzen können. Kran-kenkassen sollten darüber hinaus Versicherte auch kritisch zu Datenschutzrisiken aufklären.
  4. Forschung über das Forschungsdatenzentrum ausbauen: Statt Krankenkassen über Reallabore Forschungsfunktionen ohne näher regulierten Datenschutz zu ermög-lichen sollten v.a. wissenschaftliche Forschungsvorhaben über das FDZ gefördert werden. Die Gemeinwohlorientierung der Sekundärdatennutzung sollte fortwährend monitort und geprüft werden.
  5. Cave vor Registerverknüpfungen: Der BDP mahnt betreffend der neuen geplanten Forschungsziffer für Versicherte und der zukünftigen Möglichkeit einer „einfachen“ Registerverknüpfung vor zukünftigen Gefahren einer unangemessenen und psychisch Kranke stigmatisierenden Verknüpfung in Richtung „Gefährdungsregister“.

Inhaltlicher Ansprechpartner
Susanne Berwanger, Vizepräsidentin BDP
Direktkontakt: s.berwanger@bdp-verband.de

Pressekontakt 
E-Mail: presse@bdp-verband.de

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Kategorien:
Pressemitteilung
Digitale Gesellschaft und Psychologie
Datenschutz
Schlagworte:
ePA & EHDS
ePA und Nationale Gesundheitsakte
Digitalisierung

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