Erläuterungen Jobsharing

Job-Sharing bietet die Möglichkeit, in überversorgten Planungsbereichen, in denen eine Zulassung nur in Fällen der Praxisübergabe oder aufgrund von Sonderbedarfstatbe-ständen möglich ist, eine beschränkte Zulassung zu erhalten.

Jobsharing ist genehmigungspflichtig und bedarf der vorherigen Genehmigung durch den Zulassungsausschuss.

Voraussetzung ist die Gründung einer Gemeinschaftspraxis mit einem bereits zugelassenen Vertragspsychotherapeuten. Dem Zulassungsausschuss ist ein schriftlicher…

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SK VPP
Vertragspsychotherapie
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Der VPP vertritt den psychotherapeutischen Berufsstand im BDP.  Wir stehen für wissenschaftlich fundierte Psychotherapie, für Verfahrensvielfalt und für die Zugehörigkeit zur Psychologie. Wir vertreten Kolleg*innen aus allen psychotherapeutischen Tätigkeitsbereichen, egal ob in Anstellung, in Privatpraxis, Kassenpraxis oder noch in Aus- oder Weiterbildung tätig.

Im Rahmen von Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit setzen wir uns für die Verbesserung der Arbeits-, Aus- und Weiterbildungsbedingungen ein, sowie für eine bessere psychotherapeutische Versorgung.

Gute Psychotherapie braucht einen aktiven Berufsstand!

Verband der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im BDP e. V.