Sexuelle Belästigung im Gesundheits- und Sozialwesen

Zum Internationalen Tag der Beseitigung der Gewalt gegen Frauen spricht Prof Dr. Sylvie Vincent-Höper in einem Vortrag über geschlechtsspezifische Belästigung am Arbeitsplatz

Laut einer Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gaben ca. 9 % der Erwerbstätigen an in den letzten 3 Jahren sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erfahren zu haben. Frauen sind mit 13 % deutlich häufiger betroffen als Männer mit 5 %. Die Dunkelziffer dürfte noch weit höher liegen und, wenn Frauen betroffen sind, geht die Belästigung meist von Männern aus. 

Dabei ist sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz in Deutschland klar definiert und gesetzlich geregelt. Gemeint ist jedes unerwünschte sexuelle Verhalten, das die Würde eines Menschen nach §3 Abs. 4 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verletzt. Das ist der Fall, wenn ein Verhalten unerwünscht ist und eine feindliche, demütigende oder erniedrigende Arbeitsatmosphäre schafft. Neben physischen Übergriffen gehören auch verbale sexualisierte Belästigungen sowie Gesten und strukturell verankerte Formen der Diskriminierung wie die allgemeine Atmosphäre des Arbeitsumfeldes oder der Ausschluss aus Arbeitskontexten dazu.

Geschlechtsspezifische sexuelle Belästigung beschreibt in diesem Zusammenhang ein Verhalten, dass sich aufgrund ihres Geschlechts gegen eine Person richtet. 

Die Folgen können oft eine erhebliche psychische Belastung mit psychosomatischen Symptomen bei Betroffenen sein, die zum Leistungsabfall und Fehlzeiten oder sogar zur Kündigung durch Betroffene führen können. 

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist ein branchenübergreifendes Problem, dass nicht ausschließlich einen negativen Einfluss auf das Leben und die Gesundheit von Betroffenen hat, sondern auch auf die Leistung und Wirtschaftlichkeit von Unternehmen und den Wirtschaftsstandort Deutschland insgesamt. Und es macht auch vor dem Bereich Gesundheits- und Sozialwesen nicht halt. 

Die Rechte Betroffener sind zwar klar über das Beschwerderecht, Recht auf Arbeitsverweigerung, Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche und die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Implementierung von Schutzmaßnahmen geregelt, doch die Realität sieht oft anders aus.

In Ihrem Vortrag zu geschlechtsspezifischer sexualisierter Belästigung im Gesundheits- und Sozialwesen berichtet Prof. Dr. Sylvie Vincent-Höper über Erkenntnisse aus einer aktuellen Studie zum Themenbereich. 

Sylvie Vincent-Höper studierte Psychologie und Personalwirtschaftslehre an der Faculté St. Jean D’Angély (Frankreich) und der Universität Hamburg. Als wissenschaftliche Mitarbeiterin forschte und lehrte sie zu den Themen, Führung und Gesundheit, innovative Führung und Aufstiegskompetenz von Frauen. Seit Oktober 2022 ist Sylvie Vincent-Höper Professorin für Arbeits- und Organisationspsychologie an der Medical School Hamburg.

Zur Übersicht
Datum
Dienstag, 25.11.2025
Uhrzeit
Beginn: 19:00
Ende: 20:30
Kontakt
Paola Delgado Klamroth
paoladlka15@gmail.com
Anmeldung
via edudip
freier Eintritt
ja
iCalendar
Termin exportieren
Logo Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.

Wir unterstützen alle Psychologinnen und Psychologen in ihrer Berufsausübung und bei der Festigung ihrer professionellen Identität. Dies erreichen wir unter anderem durch Orientierung beim Aufbau der beruflichen Existenz sowie durch die kontinuierliche Bereitstellung aktueller Informationen aus Wissenschaft und Praxis für den Berufsalltag.

Wir erschließen und sichern Berufsfelder und sorgen dafür, dass Erkenntnisse der Psychologie kompetent und verantwortungsvoll umgesetzt werden. Darüber hinaus stärken wir das Ansehen aller Psychologinnen und Psychologen in der Öffentlichkeit und vertreten eigene berufspolitische Positionen in der Gesellschaft.

Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen