BEGIN:VCALENDAR VERSION:2.0 PRODID:https://www.bdp-verband.de/ BEGIN:VEVENT DTSTAMP:20251205T071819Z UID:event251120256932873b8826f2.59834875 DTSTART:20251125T180000Z DTEND:20251125T193000Z SUMMARY:Sexuelle Belästigung im Gesundheits- und Sozialwesen DESCRIPTION:Laut einer Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gaben ca. 9 % der Erwerbstätigen an in den letzten 3 Jahren sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erfahren zu haben. Frauen sind mit 13 % deutlich häufiger betroffen als Männer mit 5 %. Die Dunkelziffer dürfte noch weit höher liegen und\, wenn Frauen betroffen sind\, geht die Belästigung meist von Männern aus.&\;nbsp\;\nDabei ist sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz in Deutschland klar definiert und gesetzlich geregelt. Gemeint ist jedes unerwünschte sexuelle Verhalten\, das die Würde eines Menschen nach §3 Abs. 4 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verletzt. Das ist der Fall\, wenn ein Verhalten unerwünscht ist und eine feindliche\, demütigende oder erniedrigende Arbeitsatmosphäre schafft. Neben physischen Übergriffen gehören auch verbale sexualisierte Belästigungen sowie Gesten und strukturell verankerte Formen der Diskriminierung wie die allgemeine Atmosphäre des Arbeitsumfeldes oder der Ausschluss aus Arbeitskontexten dazu.\nGeschlechtsspezifische sexuelle Belästigung beschreibt in diesem Zusammenhang ein Verhalten\, dass sich aufgrund ihres Geschlechts gegen eine Person richtet.&\;nbsp\;\nDie Folgen können oft eine erhebliche psychische Belastung mit psychosomatischen Symptomen bei Betroffenen sein\, die zum Leistungsabfall und Fehlzeiten oder sogar zur Kündigung durch Betroffene führen können.&\;nbsp\;\nSexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist ein branchenübergreifendes Problem\, dass nicht ausschließlich einen negativen Einfluss auf das Leben und die Gesundheit von Betroffenen hat\, sondern auch auf die Leistung und Wirtschaftlichkeit von Unternehmen und den Wirtschaftsstandort Deutschland insgesamt. Und es macht auch vor dem Bereich Gesundheits- und Sozialwesen nicht halt.&\;nbsp\;\nDie Rechte Betroffener sind zwar klar über das Beschwerderecht\, Recht auf Arbeitsverweigerung\, Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche und die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Implementierung von Schutzmaßnahmen geregelt\, doch die Realität sieht oft anders aus.\nIn Ihrem Vortrag zu geschlechtsspezifischer sexualisierter Belästigung im Gesundheits- und Sozialwesen berichtet Prof. Dr. Sylvie Vincent-Höper über Erkenntnisse aus einer aktuellen Studie zum Themenbereich.&\;nbsp\;\nSylvie Vincent-Höper studierte Psychologie und Personalwirtschaftslehre an der Faculté St. Jean D’Angély (Frankreich) und der Universität Hamburg. Als wissenschaftliche Mitarbeiterin forschte und lehrte sie zu den Themen\, Führung und Gesundheit\, innovative Führung und Aufstiegskompetenz von Frauen. Seit Oktober 2022 ist Sylvie Vincent-Höper Professorin für Arbeits- und Organisationspsychologie an der Medical School Hamburg. END:VEVENT END:VCALENDAR