BDP begrüßt Stellungnahme der Kinderkommission zum Schutz Minderjähriger im Bereich Sharenting und Kinder-Influencing
Pressemitteilung
Berlin, 20.03.2026: Die Zahl der Kinderinfluencer in Deutschland liegt seit Jahren schätzungsweise im fünfstelligen Bereich mit einem Nettoumsatz im dreistelligen Millionenbereich. Es ist höchste Zeit für eine Regulierung im Sinne des Kindeswohls. Der BDP stellt in einer Stellungnahme Vorschläge für ein umfangreiches Maßnahmenpakt vor.
Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) begrüßt die Stellungnahme der Kinderkommission des Deutschen Bundestages „Sharenting und Kinderinfluencer – Kommerzialisierung von Kindheit“, in deren Fokus das Phänomen der systematischen Ver-öffentlichung und kommerziellen Verwertung von Informationen und Bildmaterial Minderjähriger durch ihre Erziehungsberechtigten in den sozialen Medien steht.
Positiv bewertet der Verband auch das Ziel „Kinder wirksam vor digitaler Ausbeutung zu schützen, ihre Persönlichkeitsrechte zu stärken und eine gesellschaftliche Debatte über Verantwortung im digitalen Familienleben anzustoßen.“
Gerade aus psychologischer Sicht ergeben sich hier spezifische Herausforderungen hinsichtlich der Persönlichkeitsrechte, der Identitäts- und Autonomieentwicklung sowie des Schutzes der informationellen Selbstbestimmung von Minderjährigen. Die digitale Dokumentation kindlicher Entwicklungsphasen oder Verhaltensweisen durch die Eltern tangiert zudem das Recht des Kindes auf Privatsphäre, welches in der UN-Kinderrechtskonvention verankert ist.
Die Kindheit und Adoleszenz sind entscheidende Phasen für die Entwicklung eines autonomen Selbstbildes und Selbstbewusstseins. Dafür brauchen Heranwachsende geschützte Räume, das gilt auch für den digitalen Raum.
Prägen Erziehungsberechtigte den digitalen Fußabdruck ihres Kindes, besteht das Risiko einer fremdbestimmten Identitäts- und Persönlichkeitsentwicklung, bei der Minderjährige die eigene Selbstwahrnehmung am öffentlichen Bild ausrichten. Das kann der Entwicklung einer authentischen, von externer Bewertung weniger abhängigen Identität beeinträchtigen.
Im kommerziellen Kontext (Kidfluencing) zeigen Kinder dann vor allem solche Verhaltensweisen, die Erfolg in den sozialen Medien versprechen und der Monetarisierung dienen. Unterminiert wird das Grundbedürfnis nach elterlicher Akzeptanz sowie nach Autonomie. Ein struktureller Interessenkonflikt besteht zudem durch die Diskrepanz Sorgeberechtigter zwischen Fürsorgepflicht und wirtschaftlichen Interessen.
Auch bei datenschutzbewussten Erziehungsberechtigten können sozial motivierte Beweggründe wie der Stolz auf das eigene Kind die Reflexion über Konsequenzen wie die Gefährdung des Kindeswohls erschweren. Forschungen zum „Impression Management“ und „Privacy Paradox by Proxy“ zeigen, dass häufig die Reichweite oder Wirkung digitaler Inhalte unterschätzt wird.
Die sich daraus ergebende „Interfamiliar privacy divide“ (innerfamiliäre Diskrepanz von Bedürfnissen der Eltern und der Kinder) ist vor allem entwicklungspsychologisch relevant, da Minderjährige die langfristige Tragweite von Veröffentlichungen in sozialen Medien je nach Alter und Entwicklungsstand nicht voll erfassen und negative Emotionen, wie Scham, Bloßstellung oder Kontrollverlust erleben können.
Um Minderjährige zu schützen, braucht es die Kombination aus Prävention, Sensibilisierung, Medienerziehung und die Schaffung rechtlicher Schutzmechanismen. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der BDP folgendes Maßnahmenpaket im Sinne von Kinderrechten, Kindeswohl und Kinderschutz:
Es braucht eine nationale präventive Aufklärungskampagne zu den Risiken des Sharenting und kommerzialisierten Family Influencing. Wichtig sind auch die Entwicklung von Leitlinien für einen verantwortungsvollen Umgang mit Daten Minderjähriger in sozialen Medien sowie die Bereitstellung niedrigschwelliger Beratungsangebote in familiennahen Kontexten. Weiter bedarf es eines systematischen Monitorings sowie der Förderung interdisziplinärer Forschung zu (psychischen) Langzeitfolgen und der Entwicklung regulatorischer Maßnahmen und kindgerechter, unabhängiger Beschwerdewege.
Grundsätzlich braucht es für Minderjährige gesetzlich geregelte altersabhängige Einwilligungs- und Widerspruchsrechte gegenüber Erziehungsberechtigten und Plattformen sowie eine rechtlich verankerte Handhabe, Daten aus Suchmaschinen und sozialen Medien entfernen zu lassen. Zum Schutz Minderjähriger sind auch die Einbeziehung des Family Influencing in das Jugendarbeitsschutzrecht im Sinne des Kindeswohles sinnvoll. Und eine wirtschaftliche Absicherung durch Treuhandlösungen könnten einen zusätzlichen Schutz vor einseitiger Ausnutzung im Bereich Kidfluencing sicherstellen.
Ihre Ansprechpartnerin
Bettina Genée
Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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