KV Abrechnungsgenehmigungen
Für die Gruppentherapie sind nachzuweisen:
- Eingehende Kenntnisse und praktische Erfahrungen in der Gruppen-Psychotherapie der psychoanalytisch begründeten Verfahren oder der Verhaltenstherapie. Dabei ist nachzuweisen, dass in mindestens
- 40 Doppelstunden analytischer oder tiefenpsychologisch fundierter beziehungsweise verhaltenstherapeutischer Selbsterfahrung in der Gruppe, in mindestens
- 24 Doppelstunden eingehende Kenntnisse in der Theorie der Gruppen-Psychotherapie und Gruppen-Dynamik…
Um den gesamten Inhalt lesen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Noch kein Mitglied? Hier erfahren Sie mehr.