Fortbildungen und Prüfungen zur Personenlizensierung nach DIN 33430

Die DIN 33430 definiert in Deutschland die „Anforderungen an berufsbezogene Eignungsdiagnostik“. Sie beschreibt, welche Qualitätsstandards Verfahren und Prozesse der berufsbezogenen Eignungsdiagnostik erfüllen müssen und welchen Qualifikationsanforderungen Fachpersonen, die an der Eignungsbeurteilung beteiligt sind, gerecht werden müssen.

Die an Verfahren zur berufsbezogenen Eignungsdiagnostik beteiligten Fachpersonen werden in der DIN 33430 unterschieden in (1) verantwortliche Eignungsdiagnostikerinnen und Eignungsdiagnostiker und (2) weitere mitwirkende Personen, welche die Rolle von Beobachtenden, etwa in Assessment-Centern, oder Befragenden, etwa in Eignungsinterviews, einnehmen.

Für beide Gruppen von Fachpersonen sind in der DIN 33430 eine Reihe von Kenntnissen aufgeführt, die erforderlich sind, um berufseignungsdiagnostische Verfahren qualifiziert gestalten bzw. daran mitwirken zu können. Verantwortliche Eignungsdiagnostikerinnen und Eignungsdiagnostiker sowie mitwirkende Personen können über Personenlizenzen nachweisen, dass sie über die jeweils erforderlichen Kenntnisse verfügen.
Eignungsdiagnostikerinnen, Eignungsdiagnostiker, Beobachterinnen und Beobachter können die geforderten Kenntnisse und Fertigkeiten (Qualitätsanforderungen) im Zuge von Fortbildungen erwerben. Die Fortbildung orientiert sich an der jeweils aktuellen Fassung des vom Diagnostik- und Testkuratorium herausgegebenen Buches zur DIN 33430.

Das DTK wirkt an der Organisation für die Lizenzprüfungen für Personenlizenzen nach DIN 33430 gemäß der „Fortbildungs- und Prüfungsordnung der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen zur Personenlizensierung für berufsbezogene Eignungsdiagnostik nach DIN 33430“ mit.

Das DTK:

  • nominiert die Mitglieder des DIN 33430-Lizenzprüfungsausschusses
  • beauftragt die Erstellung von Lizenzprüfungsfragen
  • ernennt die Prüferinnen und Prüfer
  • evaluiert das Lizenzprüfungsverfahren

Zur PDF-Version der „Fortbildungs- und Prüfungsordnung der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen zur Personenlizensierung für berufsbezogene Eignungsdiagnostik nach DIN 33430“.

Weitere Informationen zur DIN 33430, zum Lizensierungsverfahren, zu Weiterbildungen zur Vorbereitung auf die Lizenzprüfung sowie zu Inhaberinnen und Inhabern von Personenlizenzen finden Sie auf dem DIN-33430-Portal von BDP und DGPs.

Weitere Informationen über den Erwerb von Personenlizenzen nach DIN 33430 auf den Seiten der Deutschen Psychologen-Akademie (DPA).

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Wir unterstützen alle Psychologinnen und Psychologen in ihrer Berufsausübung und bei der Festigung ihrer professionellen Identität. Dies erreichen wir unter anderem durch Orientierung beim Aufbau der beruflichen Existenz sowie durch die kontinuierliche Bereitstellung aktueller Informationen aus Wissenschaft und Praxis für den Berufsalltag.

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