Marke Psycholog*in BDP, Psychologin BDP und Psychologe BDP
Kompetenzkriterien und Verpflichtungen
Die Marke Psycholog*in BDP, Psychologin BDP und Psychologe BDP darf nur von Vollmitgliedern des BDP verwendet werden. Studentische Mitglieder und Absolventen der ersten Studienphase (Bachelor) verfügen noch nicht über das mit dem Siegel bestätigte professionelle Kompetenzniveau. Mit der Aufnahme als Vollmitglied werden Hochschulstatus und Studieninhalte als Basis der hochwertigen Kompetenzen eingehend geprüft. Der Unterschied, den die Marke macht, besteht in der Sicherheit über die Kompetenz, dass diese auf aktuellem Niveau besteht und durch eine ethische, den Interessen des Klienten verpflichtete, Haltung unterlegt ist.
Verpflichtungen:
Formate des Qualitätssiegels:



Die Verwendung des Siegels unterstreicht die Qualität Ihres Angebots und profiliert Ihre beruflichen Kompetenzen in Abgrenzung zu sonstigen Anbieter*innen. Rechtlich geschützt sind Sie mit der Verwendung dadurch, dass Unbefugte das Siegel nicht verwenden dürfen und dies juristisch leicht durchgesetzt werden kann: Das Siegel ist als Bildmarke geschützt und der Rechtsschutz der Berufsbezeichnung ist wegen der Verbindung mit "BDP" wettbewerbsrechtlich gut durchsetzbar (§ 5 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb: Irreführung über die Befähigung).