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FAQ Marke Psycholog*in BDP
Viele Fragen rund um die Marke Psycholog*in BDP werden nachfolgend beantwortet. Nutzen Sie gerne für weitere Fragen unser Kontaktformular.
Wer kann das Siegel nutzen?
Das Siegel ist ausschließlich von Vollmitgliedern des BDP verwendbar. Um die Marke und das Vertrauen in die Verwendung Psychologin BDP zu schützen, wird der BDP juristisch gegen alle Anbieter vorgehen, die mit dem Siegel oder mit verwechslungsträchtigen Formen und Bezeichnungen werben. Studentische Mitglieder oder graduierte Mitglieder mit einem Bachelor Abschluss dürfen ebenso wie Berufsangehörige, die nicht Mitglied im Berufsverband sind, das Qualitätssiegel nicht verwenden.
Nein, mit „Vollmitglied“ ist die volle Qualifikation gemeint, nicht der volle Beitrag. Auch mit eventueller Berechtigung zur Beitragsminderung kann also die Marke genauso genutzt werden wie beim regulären BDP-Beitrag. Nur wer noch keinen Master hat, kann diese Marke nicht nutzen, darf aber mit der Benennung der graduierten Mitgliedschaft oder der Mitgliedschaft in der BDP-S, der Gruppe der Psychologiestudierenden im BDP werben.
Ja, Sie sind „voll qualifiziert“ und dürfen deswegen die Marke (in allen Formen) verwenden. Es kommt nicht auf die Höhe Ihres Mitgliedsbeitrags, sondern auf Ihre Qualifikationen an.
Nein, Voraussetzung ist die Vollmitgliedschaft und zwar formal derart beim BDP registriert. Bei Vollmitgliedern bestehen formal die Verpflichtungen auf die Berufsethischen Richtlinien und auf die Ehrengerichtsordnung bei Beschwerden. Mitglieder können nach dem Bestehen aller Prüfungen mit einem entsprechenden Nachweis noch vor der Aushändigung der Urkunde ihren Status auf den richtigen Stand bringen – dann ist die frühe Verwendung der Marke kein Problem.
Übermitteln Sie einfach einen Hinweis an die Bundesgeschäftsstelle. Unser Anwalt wird mit einem entsprechenden Schreiben die Angelegenheit klären und gegebenenfalls einen Missbrauch sehr schnell abstellen. Unbefugte dürfen das Siegel nicht verwenden und dies ist vom BDP juristisch leicht durchzusetzen. Das Siegel ist als Bildmarke geschützt und der Rechtsschutz der Berufsbezeichnung Psycholog*in besteht wegen der Verbindung mit dem Namen "BDP".
Das scheint nur auf den ersten Blick kaum ein Unterschied zu sein. Die hochwertige Ausbildung und die Geltung des § 203 StGB gelten natürlich für alle Psycholog*innen. Allerdings kann zum ersten mit dem Rückhalt des BDP die Darstellung der eigenen Kompetenz als seriös geprüft dargestellt werden. Und mit der Marke unterstreichen Sie zweitens mehr als nur die bloße Zugehörigkeit zur professionellen Berufsvertretung, sondern auch die Einhaltung weiterer professioneller Standards. Sie bilden sich fort, halten Ihre Qualifikation durch vielfältige verbandliche Möglichkeiten auch lange nach Studienabschluss auf der Höhe der Zeit und zeigen das mit dem Siegel. Drittens sind die umfangreichen Berufsethischen Richtlinien und das Ehrengericht im BDP Garant für einen hohen Ethos, ein beiderseitig faires, geregeltes Beschwerdeverfahren. Alles dieses verspricht Seriosität und einen hohen Nutzen für Ihre Kund*innen und damit auch für Sie.
Welche Formen, Farben und Größen sind möglich?
Es gibt einerseits drei Gender-Formen und andererseits die Formen: reine Wortmarke „Erika Muster (BDP)“, die Verwendung des Siegels und die Verwendung des Siegels in einer Wimpelform. Außerdem gibt es diverse Kombinationsmöglichkeiten.
Ja.
Nein, Sie dürfen Ihre Schriftarten, -größe usw. verwenden. Wichtig: Im Unterschied zu der Wortbezeichnung im Siegel selbst (Psycholog*in BDP) soll der Zusatz BDP nach dem Namen als Klammerzusatz geführt werden, soll also nicht ohne Klammer verwendet werden.
Ja.
Der Wimpel hat keine eigenständige Bedeutung. Er ist ein optisches Add-on, das genutzt werden kann, um das Qualitätssiegel auf unruhigen Hintergründen hervorzuheben und wenn es allgemein besser in Ihr Erscheinungsbild passt.
Ja.
Ja, nur die Farbe des Siegels (blau, HEX #002e5f) ist vorgegeben, die Füllfarbe des Wimpels können Sie ihrem Design anpassen.
Nein, die Farbe Blau (HEX #002e5f) ist Teil der Marke und dient wesentlich dem gemeinsamen Interesse der Bekanntheit und Wiedererkennbarkeit.
Nein
Wie und wo kann man das Qualitätssiegel verwenden?
Ja, so wie es Ihnen in Ihr Erscheinungsbild passt, auf Websites, im Briefkopf oder in der Fußzeile, auf Visitenkarten, LinkedIn usw. Sie können an den jeweiligen Stellen die Form verwenden, die Ihnen passend erscheint.
Das ist nicht vorgesehen, da die Marke die Basiskompetenz darstellt und damit die grundlegende Kompetenz in Psychologie repräsentiert. Spezifische Kompetenzen in Anwendungsfeldern werden im Rahmen von zusammengesetzten Bezeichnungen und durch Fachpsychologen-Titel hervorgehoben und unterscheiden sich insofern von der Basiskompetenz. Prinzipiell können im Laufe eines Berufslebens Anwendungskompetenzen in mehreren Feldern erworben und somit auch mehrere Bezeichnungen geführt werden. Die Verwendung der Marke Psychologin BDP in vielen verschiedenen Formen würde das basale Kompetenzmodell undeutlich werden lassen und eine Verwechslungsträchtigkeit zu Fachpsychologen-Titel erzeugen. Die Kombination der Wortbezeichnung Psychologin BDP oder die Verwendung des Klammerzusatzes „BDP“ in Verbindung mit den Namen suggeriert die basale Kompetenz und tritt in der Signatur/auf Visitenkarten… zu akademischen Graden (, Diplom, Master) und spezialisierten Bezeichnungen (Verkehrspsychologe) oder Fachpsychologentitel hinzu. Dadurch wird die spezifische Anwendungskompetenz zusätzlich untermauert ohne Verwirrung beim Verbraucher über möglicherweise zusätzliche oder andere Kriterien bei solchen Bezeichnungen zu erzeugen.
Ja. Zum Start gibt es leider noch technische Hürden, die aber schnellstmöglich beseitigt werden.
Ja, aus Sicht des BDP spricht nichts dagegen, sondern vieles dafür! Sie müssen lediglich prüfen, ob es diesbezüglich Vorgaben oder Einschränkungen des jeweiligen Portals, der Liste usw. gibt. Für einzelne Portale werden Vorlagen bereitgestellt werden.
Ja. Aus Gründen der Transparenz würden wir allerdings dazu raten, an irgendeiner Stelle auf der Webseite, beispielsweise unter „Über mich“, Informationen zum Qualitätssiegel einzustellen. Wenn zu einem späteren Zeitpunkt bundesweit bekannt ist, dass das Kürzel (BDP) als Namenszusatz für das Siegel Psycholog*in BDP steht, benötigt es eine solche Aufklärung nicht mehr.
Solange persönlich zutreffend Ihre Qualifikation mit dem Siegel gekennzeichnet wird, sind Kombinationen möglich.
Nein, Sie dürfen nach eigener Entscheidung eines, beide oder auch mehrere Siegel verwenden (wenn jeweils die Voraussetzungen erfüllt sind). Allerdings ist das neue Siegel das höherwertige und wird daher primär empfohlen. Außerdem steht das BDP-Logo mit entsprechendem Zusatz noch für diejenigen Mitglieder zur Verfügung, die (noch) nicht voll qualifiziert sind.
Nein, grundsätzlich können Sie das selbst entscheiden, z.B. auf der Startseite oder auf der Unterseite „Vita“.
Davon ist abzuraten, weil rechtlich im Impressum möglichst nur die gesetzlich geforderten Angaben aufgeführt werden sollen.
Nein, die Kriterien der Marke sind nur mit der Mitgliedschaft im BDP vollständig erfüllt und gelten somit nicht mehr nach einem Austritt.
Wenn mehrere Qualifikationen zusammentreffen, dürfen sie gemeinsam verwendet bzw. gelistet werden. Umgekehrt ist es kein Problem, wenn mehrere Qualifikationen aus dem BDP zusammentreffen, möglich ist damit z. B. „Erika Muster (BDP), Fachpsychologin für Rechtspsychologie BDP/DGPs“ und dem Siegel darunter.
Kontakt und Fragen zur Marke Psycholog*in BDP
Viele Fragen rund um die Marke Psycholog*in BDP beantworten wir in unseren FAQ.
Nutzen Sie gerne für weitere individuelle Anliegen und Anregungen unser Kontaktformular
oder schreiben Sie uns direkt an marke[at]bdp-verband.de.
