Das Ehrengericht des BDP
Das Ehrengericht des BDP dient der Wahrung und Sicherung der Berufsehre und der berufsständischen Verpflichtungen der Mitglieder des BDP. Mitglieder, welche gegen die Berufsehre, die Berufsordnung für Psychologinnen und Psychologen oder gegen die sich aus ihrer Mitgliedschaft ergebenden Pflichten verstoßen, können ehrengerichtlich belangt werden.
Das Ehrengericht kann außerdem zur Beilegung von innerverbandlichen Streitigkeiten angerufen werden. Das Ehrengericht ist unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges zuständig für alle Mitglieder und Organe des BDP. Das Ehrengericht besteht aus einer/einem Vorsitzenden und zwei Beisitzerinnen/Beisitzern. Die/der Vorsitzende soll die Befähigung zum Richterinnenamt/Richteramt haben.
Das Ehrengericht arbeitet nach einer besonderen Ehrengerichtsordnung (PDF). Diese sieht folgende Verbandsstrafen vor: Verwarnung, Verweis, Geldbuße, Aberkennung von Zertifikaten/Berechtigungen, die vom Verband verliehen bzw. ausgesprochen worden sind, Ausschluss aus dem Verband (vgl. § 8 Abs. 3 der Satzung).
Besetzung
Vorsitzender:
Vors. RiLG a. D. Roland Schmidt
Stellvertretender Vorsitz:
-
Beisitzerinnen:
Dipl.-Psych. Gerlind Forsen
Dipl.-Psych. Cornelia Orth
Stellvertretende Beisitzerin:
Dipl.-Psych. Brigitte Lohse-Busch
Eingaben an das Ehrengericht:
Postanschrift:
Ehrengericht
c/o BDP-Bundesgeschäftsstelle
Am Köllnischen Park 2
10179 Berlin
(Ist die Zuschrift ausschließlich für das namentlich genannte Mitglied des Gerichts bestimmt, Sendung bitte als "persönlich / vertraulich" kennzeichnen.)
BDP Justiziar
Jan Frederichs
Tel.: 030 - 209 166 640
Sekretariat Ehrengericht
Tel.: 030 - 209 166 663
E-Mail: ehrengericht@bdp-verband.de