BDP fordert gesetzliche Verankerung des Erhalts ärztlicher und psychotherapeutischer Schweigepflicht sowie Beschlagnahmeverbot von ePA-Daten im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen auf EU-Ebene

Pressemitteilung zur DK-Resolution des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) an das Bundesjustizministerium, Bundesgesundheitsministerium sowie Mitglieder des Gesundheitsausschusses

Berlin, 01.12.2025: Mit einem aktuellen, derzeit beim Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) liegenden Gesetzentwurf soll die sog. E-Evidence-Verordnung aus dem Jahr 2023 in deutsches Recht überführt werden. Mit der Verordnung werden EU-Mitgliedstaaten Möglichkeiten zur grenzüberschreitenden Strafverfolgung im digitalen Raum eingeräumt. Damit können dann die in der elektronische Patientenakte (ePA) gespeicherten Daten auch im Rahmen der europäischen Strafverfolgung abgerufen und genutzt werden. 

Das BMJV hat nun einen Referentenentwurf zur Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie und Durchführung der EU-Verordnung über die grenzüberschreitende Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel in Strafverfahren innerhalb der Europäischen Union vorgelegt, zu dem mittlerweile auch die Zustimmung des Bundesrats vorliegt.

Daher ist jetzt Eile geboten. Der BDP macht in seiner Resolution mit Nachdruck auf die mit der geplanten Gesetzgebung verbundene Problematik bei der Schweigepflicht sowie dem Beschlagnahmeverbot im Zusammenhang mit ePA-Daten aufmerksam.

Gesundheitsdaten, auch cloudgespeicherte, in der medizinischen und psychotherapeutischen Behandlungsdokumentation sind bislang durch gesetzliche Regularien zur Schweigepflicht (§203 StGB) und bei Strafermittlungen durch §97 StPO vor einer Beschlagnahme geschützt. 

Die elektronische Patientenakte aber gilt als versichertengeführt und Patient*innen-Daten verlassen somit nach ihrer Speicherung in der ePA die gesicherte Umgebung. Der Schutz der ePA vor Beschlagnahmung durch EU-Ermittlungsbehörden ist bislang nicht explizit gesetzlich geregelt. 

Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen um ein Gewaltregister und Bestrebungen zur Nutzung von teilweise hochsensiblen in der ePA gespeicherten Daten aus Behandlungen von psychisch erkrankten Menschen im Zusammenhang mit Gewalttaten ist hier eine eindeutige und in höchstem Maße datenschutzkonforme Gesetzgebung von absoluter Dringlichkeit.

Der BDP fordert deshalb den Gesetzgeber auf, den Beschlagnahmeschutz sowie den Erhalt der Schweigepflicht für alle in der elektronischen Patientenakte (ePA) gespeicherten Daten im Zusammenhang mit der aktuellen Umsetzung der E-Evidence-Verordnung rechtssicher und umgehend gesetzlich zu regeln, um den Schutz von Patient*innendaten auf europäischer Ebene umfassend zu gewährleisten.

Ihre Ansprechpartner*innen:

Bettina Genée
Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Phon: +49176 58868222
Mail: presse@bdp-verband.de

Jan Frederichs
Justiziar
Phon: +49176 62684010
Mail: j.frederichs@bdp-verband.de

Hier geht es zur DK-Resolution.

Veröffentlicht am:
Kategorien:
Pressemitteilung
Psychologie und Gesundheit
Digitale Gesellschaft und Psychologie
Schlagworte:
ePA & EHDS
ePA und Nationale Gesundheitsakte
Logo Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.

Wir unterstützen alle Psychologinnen und Psychologen in ihrer Berufsausübung und bei der Festigung ihrer professionellen Identität. Dies erreichen wir unter anderem durch Orientierung beim Aufbau der beruflichen Existenz sowie durch die kontinuierliche Bereitstellung aktueller Informationen aus Wissenschaft und Praxis für den Berufsalltag.

Wir erschließen und sichern Berufsfelder und sorgen dafür, dass Erkenntnisse der Psychologie kompetent und verantwortungsvoll umgesetzt werden. Darüber hinaus stärken wir das Ansehen aller Psychologinnen und Psychologen in der Öffentlichkeit und vertreten eigene berufspolitische Positionen in der Gesellschaft.

Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen