Beitragsordnung des BDP
Gründe für Beitragsermäßigungen

Unsere Beitragsstruktur folgt dem Solidaritätsprinzip: Beitragsermäßigungen sollen Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen den Zugang zur Mitgliedschaft erleichtern, zum Beispiel bei geringem Einkommen, während einer Ausbildung, in der Übergangszeit nach dem Studium oder in anderen herausfordernden Lebensphasen. Auf diese Weise möchten wir sicherstellen, dass unsere Gemeinschaft offen und zugänglich für alle bleibt.

Nachweise zur Beitragsermäßigung sind künftig nur noch einmal jährlich einzureichen, jeweils bis zum 30. September des Vorjahres.
Unterjährige Nachweise sind dann nicht mehr möglich, dafür gilt die Ermäßigung für das ganze Jahr.

  • Studium und Ausbildung
    • Sie befinden sich aktuell in einem Studium der Psychologie (Bachelor oder Master)
      Sie können eine Beitragsermäßigung beantragen und so den ermäßigten Jahresbeitrag von 52 € in Anspruch nehmen. Bitte reichen Sie dazu jährlich bis zum 30. September eine gültige Immatrikulationsbescheinigung ein. Nach Abschluss Ihres Studiums senden Sie uns zusätzlich Ihre Abschlussurkunde zu. Diese benötigen wir, um Ihren Mitgliedsstatus und die damit verbundenen Rechte zu einem späteren Zeitpunkt bestätigen zu können.
    • Sie sind aktuell Psychotherapeut*in in Ausbildung (PiA) oder in Weiterbildung (PtW)
      Wenn Sie als Psychotherapeut*in in Ausbildung (PiA) oder in Weiterbildung (PtW) keine oder geringe Einkünfte erzielen, können Sie einen ermäßigten Jahresbeitrag in Anspruch nehmen.
       
      • PiA ohne Teilzeiteinkünfte: Sie können den ermäßigten Jahresbeitrag von 52 € beantragen.
      • PiA mit Teilzeiteinkünften oder PtW: Sie können den ermäßigten Jahresbeitrag von 128 € in Anspruch nehmen

      • Der Antrag ist jeweils bis zum 30. September für das folgende Kalenderjahr einzureichen. Als Nachweis genügt eine Bestätigung Ihrer Ausbildungs- bzw. Weiterbildungsstätte oder eine Erklärung über das Antragsformular.

    • Promotionsstudierende und Psycholog*innen in postgradualer Vollzeitausbildung oder vergleichbare Fälle
      In diesem Fall kann eine Beitragsermäßigung auf einen Jahresbeitrag von 128 € beantragt werden. Promotionsstudierende reichen hierzu eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung ein. Psycholog*innen in postgradualer Vollzeitausbildung benötigen eine Bestätigung der Ausbildungsstätte über die Teilnahme an der Vollzeitausbildung. In vergleichbaren Fällen ist ein geeigneter Nachweis über den Ausbildungs- oder Studienstatus vorzulegen.

    Hinweis: Berufseinsteigende und Selbstständige können für die ersten drei Jahre nach Diplom bzw. Master den ermäßigten Jahresbeitrag von 167 € in Anspruch nehmen. Dazu reicht die einmalige Einreichung Ihres Masterabschlusses.


  • Sozial bedingte Beitragsermäßigungen
    • Sie sind im altersbedingten Ruhestand oder erwerbsunfähig
      Sie können eine Ermäßigung beantragen und einen ermäßigten Jahresbeitrag von 128 € in Anspruch nehmen. Die Beitragsreduzierung wird bei Vorliegen des Nachweises bis zum 30. September dauerhaft gewährt und muss nicht jährlich neu beantragt werden. Eine erneute Antragstellung ist lediglich bei einer Änderung des Status notwendig.. Senden Sie uns hierzu entsprechende Unterlagen, z. B. Rentenbescheid der Rentenversicherung, Bescheid über Erwerbsminderungsrente oder geben Sie eine entsprechende Erklärung bei der Antragsstellung ab
    • Sie sind arbeitslos oder erwerbslos (z. B. geringfügig beschäftigt)
      Wenn Sie im Nachweiszeitraum arbeitslos oder erwerbslos sind, können Sie einen Antrag auf Beitragsermäßigung stellen und den ermäßigten Jahresbeitrag von 128 € in Anspruch nehmen. Lassen Sie uns hierzu einen Bewilligungsbescheid der Agentur für Arbeit, eine Bescheinigung über Arbeitslosmeldung oder eine Erklärung über das Antragsformular zukommen. Eine Ermäßigung ist, sofern berechtigt, jährlich zum 30. September einzureichen.
       
    • Sie befinden sich in Elternzeit
      Sie können eine Ermäßigung beantragen und einen ermäßigten Jahresbeitrag von 128 € in Anspruch nehmen. Als Nachweis können Sie uns eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die Elternzeit, einen Elterngeldbescheid oder eine Erklärung über das Antragsformular mit dem entsprechenden Zeitraum zukommen lassen. Die Beitragsreduzierung wird einmalig für die nachgewiesene Dauer der Elternzeit gewährt. Sofern sich die Dauer Ihrer Elternzeit ändert oder Sie nur einen Teilzeitraum nachweisen können, bitten wir Sie, uns den neuen Nachweis fristgerecht zu übermitteln.

  • Sonstige Ermäßigungsgründe
    • Sie sind Vollmitglied im BDP und gleichzeitig Vollmitglied in der DGPs
      Sofern Sie für den Nachweiszeitraum in beiden Verbänden Vollmitglied sind, können Sie eine Beitragsermäßigung beantragen und so den ermäßigten Jahresbeitrag von 167 € in Anspruch nehmen. Bitte geben Sie bei der Antragsstellung Ihr Mitgliedsnummer und eine entsprechende Erklärung ab. Da Sie die jeweiligen Mitgliedschaften jährlich beenden können, ist eine erneute Antragsstellung stets zum 30. September eines Jahres einzureichen.
    • Sie sind Ehe- oder Lebenspartner*in eines voll zahlenden Vollmitglieds
      Wenn Ihr/e Ehe- oder Lebenspartner*in im Nachweiszeitraum als voll zahlendes Vollmitglied geführt wird, können Sie eine Beitragsermäßigung beantragen und den ermäßigten Jahresbeitrag von 167 € in Anspruch nehmen. Ändert sich der Mitgliedsstatus Ihres/Ihrer Partners/Partnerin, entfällt die Ermäßigung ab dem folgenden Kalenderjahr. Gegebenenfalls können Sie dann eine andere Form der Beitragsermäßigung beantragen.
       
    • Sie sind teilzeitbeschäftigt mit durchschnittlich bis zu 20 Wochenstunden.
      Sie können eine Beitragsermäßigung beantragen und den ermäßigten Jahresbeitrag von 167 € in Anspruch nehmen. Als Nachweis können Sie uns eine Bescheinigung des Arbeitgebers, den entsprechenden Teil des Arbeitsvertrags oder eine Erklärung über das Antragsformular zukommen lassen. Bitte stellen Sie jährlich den entsprechenden Antrag auf Beitragsermäßigung bis zum 30. September für das Folgejahr.
       
    • Berufseinsteigende und Selbstständige in den ersten drei Jahren nach Diplom bzw. Master oder vergleichbare Fälle
      Falls Sie in der Übergangszeit des Studiums in den Beruf nicht bereits Mitglied sind, können Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Ansonsten berücksichtigen wir Ihren Abschluss automatisch bei der Eingruppierung. Bitte denken Sie daran, uns rechtzeitig eine entsprechende Meldung über den erfolgreichen Abschluss Ihres Masterstudiums mitzuteilen und uns Ihre Abschlussurkunde zukommen zu lassen. Nur so können wir die richtige Einordnung vollziehen. Die Ermäßigung läuft 3 Jahre nach Abschluss Ihres Masters oder Diploms automatisch ab. Ein jährlicher Nachweis ist für diese Ermäßigung nicht erforderlich.

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Haben Sie weitere Fragen zu Beitragsermäßigungen und zu unserer Beitragsordnung? - Das Team der Bundesgeschäftsstelle in Berlin steht Ihnen gerne zur Verfügung.

Logo Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.

Wir unterstützen alle Psychologinnen und Psychologen in ihrer Berufsausübung und bei der Festigung ihrer professionellen Identität. Dies erreichen wir unter anderem durch Orientierung beim Aufbau der beruflichen Existenz sowie durch die kontinuierliche Bereitstellung aktueller Informationen aus Wissenschaft und Praxis für den Berufsalltag.

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