Einspar-Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit: Bedrohung unserer Berufsgruppe sowie der ambulanten und stationären Versorgung psychisch erkrankter Menschen!

Ein Gesetzentwurf soll noch vor der Sommerpause von der Bundesregierung vorgelegt werden!

Am 30.06.26 veröffentlichte die Finanzkommission Gesundheit ihre Sparempfehlungen (Quelle: Ärzteblatt.de) mit weiteren "drastischen" Maßnahmen im Bereich ambulanter und auch stationärer Psychotherapie: Den Empfehlungen zufolge sollen im ambulanten Sektor die bislang extrabudgetär vergüteten Leistungen (das heißt mit gesichertem festen Satz vergütete Leistungen, wie z.B. alle genehmigungspflichtigen Leistungen, Akuttherapien und Sprechstunden) zukünftig variabel, aus der morbiditätsbezogenen "gedeckelten" Gesamtvergütung MGV gezahlt werden. Nach Kalkulationen der Kommission solle dies bereits 2027 ein Einsparvolumen von 90 Millionen Euro ermöglichen. Auch schlägt die Kommission vor, die KZT Zuschläge zu streichen. Beide Vorschläge würden weitere deutliche Honorarverluste für Kassenpraxen mit sich bringen. Auch im Stationären Bereich soll gespart werden: Tarifrefinanzierungen in Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) sowie bei DRG-Fallpauschalen sollen abgeschafft werden. 

Ein Gesetzentwurf soll noch vor der Sommerpause von der Bundesregierung vorgelegt werden!

Unsere Proteste müssen und werden ausgeweitet, bevor ambulante Praxen schließen müssen und bevor noch weniger leitlinienorientierte Behandlungen im stationären Bereich bei schwer Erkrankten ankommen!

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Kategorien:
Vertragspsychotherapie
Gerechte psychotherapeutische Versorgung
Schlagworte:
VPP
Psychotherapie
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