Bericht zur 49. Delegiertenversammlung der PTK Bayern am 20.05.2026 in München

VPP-Regionalvertretung Bayern

Am 20.05.2026 fand die 49. Delegiertenversammlung (DV) der PTK Bayern statt. Der VPP war mit 3 Delegierten vertreten: Agnes Mehl, Susanne Berwanger, Franziska Urban. Beschlossen wurden u.a. Änderungen bei der Weiterbildungsordnung als auch bei der Berufsordnung: Im Rahmen der Weiterbildungsordnung wurden einige „kleinere“ Änderungen beschlossen, z.B. was die Anzahl von Gruppen- und Einzelsupervisionen im Rahmen der Aus- und Weiterbildung zur Kinder- und Jugendlichentherapeut*in betrifft. In Kürze veröffentlicht die PTK Bayern einen Ergebnisbericht – darin enthalten sind keine themenbezogenen Diskussionen. Wir versuchen Ihnen hier - neben einigen Infos zu Beschlüssen - auch etwas über unsere eingebrachten Diskussionsinhalte zu geben.

Besonders relevant ist die beschlossene Änderung der Berufsordnung betreffend der Umsetzung von Therapiestunden „per Kommunikationsmedien“
So kann eine psychotherapeutischen Behandlung per Kommunikationsmedien erfolgen – aber Diagnostik und/oder Indikationsstellung müssen in Präsent stattfinden – und zwar bei der therapiedurchführenden Behandelnden. Auch muss eine räumliche Nähe zum Wohnort der Behandelten gewährleistet sein, um falls notwendig einen Kontakt auch präsent umzusetzen. Onlinetherapien von weiter entfernteren Stätten aus sind berufsrechtlich nicht mehr möglich. Auch ist es größeren, ggf. eher kommerziell orientierten Strukturen nicht mehr möglich, den erforderlichen Präsentkontakt von einer Behandelnden durchführen zu lassen und die weitere Therapie an z.B. „andere, rein Onlinebehandelnde“ weiterzugeben.

Die VPP Delegierten haben sich wieder aktiv und kritisch eingebracht zum Thema Arbeits-bedingungen von Psychotherapeut*innen in Weiterbildung (PtWs). In Bayern gibt es mittlerweile ca. 60 genehmigte Weiterbildungsstätten. Eine gesetzliche Finanzierung der Weiterbildung liegt immer noch nicht vor. Prekäre Umstände für PtWs drohen. Auf der 46. Und 47. DV wir haben ein Monitoring der Honorierung und Arbeitsbedingungen der PtWs an den neuen Weiterbildungsstätten durch die PTK Bayern gefordert. Der Kammervorstand hatte zuvor mündlich geäußert, man könne hier keine Aufsicht übernehmen. Nach der damalig ausgelösten sehr kritischen Diskussion in der DV erklärte sich der Vorstand der Kammer bereit, stichprobenartig Verträge von Weiterbildungsstätten zu prüfen. Nach Angabe von Dr. Anke Pielsticker, VS PTK Bayern, wurden nun erste Verträge angefordert - aber noch nicht ausgewertet. PtW-Vertretungen berichteten über teilweise bestehende sehr prekäre Rahmenbedingungen (z.B. Hohe Therapiestundenverpflichtung pro Monat bei einer nicht berufsgruppen angemessener Honorierung)

Kritisch nachgefragt wurde von uns auch nach den ganz konkreten Auswirkungen der geplanten Budgetierung durch den GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzt-Entwurf: Nach Auskunft von Dr. Nikolaus Melcop, Präsident PTK Bayern, erwarte man hier eher zulassungsspezifische Budgets: Volle Kassensitze würden dann nicht von Kürzungen betroffen sein, wenn sie unter 36 abgerechneten Behandlungsstunden pro Woche blieben; halbe Kassensitze würden vermutlich eine Begrenzung auf 18 Behandlungsstunden pro Woche erhalten. 

Beim Top Bayrisches Psychisch Kranken Hilfe Gesetz haben wir kritisch auf die Folgend des neuen Digitalgesetzes GeDIG hingewiesen: Im Rahmen dieses Gesetzes wird die Grundlage für eine Verknüpfung von Registern möglich und hier sollte zukünftig in Bayern weiterhin darauf geachtet werden, kein „Gefährdungsregister“ mit Daten von in der Psychiatrie vorübergehend „untergebracht“ Behandelten an polizeiliche Behörden weiterzuleiten (wie es z.B. in Hessen beschlossen wurde). 

Agnes Mehl als stellvertretende Sitzungsleiterin unterstützte wieder für mehr Flexibilität bei der DV, indem die Sitzungsleitung „mehr“ Pausen und Austauschmöglichkeit vorsah.

Protokoll
Susanne Berwanger
 

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Kategorien:
SK VPP
Schlagworte:
VPP

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