Bericht von der Delegiertenversammlung der PTK Bayern am 26. November 2025
Am 26.11.2026 fand die 48. Delegiertenversammlung in Präsenz in München statt. Im Vorfeld hatten die Sitzungsleitenden (Agnes Mehl und Klemens Funk) Vorschläge unterbreitet, mehr Zeit für Diskussion zu schaffen – u. a. mit der Einrichtung einer Vormittagspause. Der BDP/VPP sendet drei Delegierte in die Landespsychotherapeutenkammer Bayern (von 45 Delegierten): Susanne Berwanger, Agnes Mehl und Franziska Urban.
Inhaltlich hat unsere Liste gemeinsam mit der Liste der „Uniprofessor*innen“ (DGPs, Liste: Wissen schafft Praxis) zum zweiten Mal einen Antrag eingereicht, um das Wahlwerbungsprozedere bzw. die Wahlordnung zu ändern: Keine Wahlwerbung per Papier an Mitglieder – keine Herausgabe der Privatadressen der fast 12.000 bayrischen Mitglieder aus ökologischen und Fairness-Gründen, denn kleine Listen haben geringere Chancen, da sie keine Finanzen für Wahlwerbung per Papier aufbringen können. Der Vorstand der PTK Bayern war geschlossen gegen den formulierten Antrag. Bei der finalen Abstimmung des Antrags fand eine überraschend positive Diskussion des Antrags statt und es kam zu einem sehr knappen, leider negativen Ausgang (19 Stimmen pro zu 20 kontra). Relevant erschien, dass wir mithilfe von 15 Fürsprechenden eine geheime Abstimmung einfordern konnten. Einen Teilerfolg gab es dennoch: Der Kammervorstand hat nach der Erstantragstellung 2024 die dort von uns geforderte Möglichkeit geschaffen, dass sich die zugelassenen Listen auf der Homepage der PTK Bayern präsentieren bzw. von dort aus auf ihre Webauftritte verlinken können. Auch prüft die Kammer aktuell auf unseren Wunsch die rechtliche Frage, ob in einem durch die PTK Bayern versandten Sondermailing auf die zukünftige Listenpräsentation der Homepage aufmerksam gemacht werden „darf“. Die zugehörigen Anträge aus der 46. Delegiertenversammlung (DV) sowie der aktuellen 48. DV finden Sie im Anhang auf der Homepage der Regionalvertretung Bayern des VPP.
Zusätzlich wurde das Thema Monitoring der Weiterbildungsbedingungen (bzw. Prüfung der Verträge von Weiterbildungsinstitutionen mit den Weiterzubildenden) gefordert, um zu verhindern, dass aufgrund der fehlenden Finanzierung der Weiterbildung Psychotherapeut*innen in Weiterbildung (PtW) unter „prekären“ Rahmenbedingungen arbeiten müssen, z. B. durch zu geringe Lohnzahlung oder zu hohe Arbeitsbelastung pro Woche. Die Kammer hat nun offiziell eine stichprobenartige Prüfung der Verträge zwischen zugelassener Weiterbildungsstätte und PtW beschlossen. Besteht große Unzufriedenheit mit den Verträgen, sollen sich PtWs bei der Kammer melden. Diese Regelung wurde kritisch diskutiert, da sie PtWs in schwierige Situationen bringen kann.
Alle weiteren Beschlüsse finden Sie im offiziellen Bericht der Kammer.
Susanne Berwanger,
Vorstand VPP im BDP
Vizepräsidentin BDP e. V.