BDP kritisiert Zugriffsregelungen für Betriebsärzt*innen im GeDIG scharf und bezeichnet sie als datenschutzrechtliche Katastrophe

Pressemitteilung

Berlin, 24.06.2026: Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet voran und seit dem Start der „ePA für alle“ im Januar 2025 werden Gesundheitsdaten wie Befunde oder Arztbriefe gesetzlich Versicherter in der elektronischen Patientenakte (ePA) gespeichert, wenn nicht widersprochen wurde (Opt-Out). Das gilt auch für hochsensible Daten, beispielsweise aus psychotherapeutischen Behandlungen.

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) hat den Gesetzgebungsprozess zur ePA mit Stellungnahmen begleitet und vor allem in den Bereichen Datenschutz, Zugriffmanagement und Einblicksrechte immer wieder auf Gefahren hingewiesen.

Der Referentenentwurf zum Gesetz für Daten und digitale Innovationen im Gesundheitswesen (GeDIG), mit dem die Digitalisierung weiter vorangetrieben werden soll, sieht nun für Betriebsärzt*innen die gleichen ePA-Zugriffsrechte vor, die bisher für an der heilkundlichen Behandlung beteiligte Leistungserbringende wie Ärzt*innen oder Psychotherapeut*innen gelten. 

Im Klartext heißt das, Betriebsärzt*innen haben Zugriff auf alle in der ePA gespeicherten Daten, wenn Versicherte im Vorfeld keinen Widerspruch einlegen. Die bisher bestehende explizite Zustimmungsregelung für Betriebsärzt*innen soll nach GeDIG entfallen. Das gilt dann für sämtliche in der ePA gespeicherten Daten wie Diagnosen, psychiatrische / psychotherapeutische Befunde wie Persönlichkeits- und IQ-Diagnostik oder auch Entlassbriefe aus Kliniken. 

Der BDP kritisiert die geplante Erweiterung der Zugriffsrechte für Betriebsärzt*innen auf ePA-Daten scharf und bezeichnet diesen Schritt als datenschutzrechtliche Katastrophe. 

Besonders vor dem Hintergrund der Aufgabenbereiche von Betriebsärzt*innen (z.B. die Beratung von Arbeitgebenden zu Fragen des Arbeitsplatzwechsels oder der Wiedereingliederung) ist der Schutz teilweise hochsensibler Daten damit nicht mehr gewährleistet. Die „selbstverständliche“ Ausdehnung der Nutzung von Daten aus heilkundlichen Behandlungen in den arbeitsbezogenen Lebensbereich von Menschen kann weitreichende sowie schwerwiegende Folgen haben.

„Ursprünglich wurde die patient*innengeführte ePA zur Unterstützung der medizinischen Versorgung sowie zur Förderung einer am Gemeinwohl orientierten Forschung entwickelt. Eine Datenfreigabe an Betriebsärzt*innen ohne explizite Zustimmung hat damit nichts mehr zu tun. Es ist ein verheerendes Signal für den Datenschutz und bedeutet einen enormen Vertrauensverlust für die ePA“, erklärt BDP-Vizepräsidentin Susanne Berwanger.

Der BDP fordert den Erhalt der expliziten Zustimmungsregelung auf ePA-Daten gesetzlich versicherter Angestellter für Betriebsärzt*innen. Weiter fordert der Verband bessere Lösungen für individualisierte Zugriffs- und Verschattungsmöglichkeiten von ePA-Dokumenten sowie eine umfassende Aufklärung von Patient*innen für mit der Datenspeicherung einhergehende Widerspruchsrechte und Gefahren.  

Ihre Ansprechpartnerin:
Bettina Genée
Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Phone: +49 176 58868222
Mail: presse@bdp-verband.de

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Digitale Gesellschaft und Psychologie
Schlagworte:
Digitalisierung
ePA und Nationale Gesundheitsakte
ePA & EHDS

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