Jobsharing

Job-Sharing bietet die Möglichkeit, in überversorgten Planungsbereichen, in denen eine Zulassung nur in Fällen der Praxisübergabe oder aufgrund von Sonderbedarfstatbe-ständen möglich ist, eine beschränkte Zulassung zu erhalten.

Jobsharing ist genehmigungspflichtig und bedarf der vorherigen Genehmigung durch den Zulassungsausschuss.

Voraussetzung ist die Gründung einer Gemeinschaftspraxis mit einem bereits zugelassenen Vertragspsychotherapeuten. Dem Zulassungsausschuss ist ein schriftlicher…

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SK VPP
Vertragspsychotherapie
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Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen