Aktuelle Entscheidung zur Vergütung psychotherapeutischer Leistungen

Liebe Kolleg*innen,

am gestrigen Abend erreichte uns die Nachricht, dass der Bewertungsausschuss zugestimmt hat, die Vergütung für ambulante psychotherapeutische Leistungen zum 1. April 2026 um 4,5 Prozent abzuwerten. Diese Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen für unsere tägliche Arbeit und die wirtschaftliche Stabilität unserer Praxen.

Die Entscheidung im Kontext

Die Abwertung betrifft insbesondere genehmigungspflichtige Leistungen, Psychotherapeutische Sprechstunden und Akutbehandlungen. Obwohl die Strukturzuschläge um 14,25 Prozent erhöht wurden, kann dies die Kürzung der Behandlungsleistungen nicht ausgleichen. Für viele von Ihnen bedeutet dies eine reale Verschlechterung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, insbesondere vor dem Hintergrund steigender Praxis- und Lebenshaltungskosten. Auch fußen in den ambulanten Praxen Anstellungsverhältnisse und somit die Berechnung der gezahlten Gehälter auf den derzeit noch gültigen Einnahmekalkulationen.

Wie kam es zu dieser Entscheidung?

Der Bewertungsausschuss war gespalten: Während die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) eine Beibehaltung der bisherigen Bewertung forderte, setzten sich die Krankenkassen mit ihrer Forderung nach Kürzungen durch. Der unparteiische Vorsitzende, Professor Wasem, begründete die Abwertung damit, dass die Psychotherapeut*innen in den letzten Jahren bereits über der vom Bundessozialgericht festgelegten Mindestvergütung lagen. Zudem verwies er darauf, dass eine weitere Aussetzung der Abwertung nicht vertretbar sei. Diese Argumentation berücksichtigt die tatsächlichen Herausforderungen in der psychotherapeutischen Versorgung nicht ausreichend.

Ein kleiner Lichtblick: Der Ausschuss hat gleichzeitig beschlossen, die Berechnungssystematik für die psychotherapeutische Vergütung grundlegend zu überprüfen. Dies könnte langfristig eine Chance für eine fairere Honorargestaltung bieten – vorausgesetzt, wir nutzen diese Gelegenheit, um gemeinsam aktiv zu werden.

Was bedeutet das für Ihre Praxis?

Die Abwertung führt dazu, dass die Vergütung unter das Niveau des Vorjahres fällt, obwohl die Kosten für Praxisbetrieb und Lebenshaltung weiter steigen. Die Erhöhung der Strukturzuschläge kommt vor allem voll ausgelasteten Praxen zugute. Kolleg*innen in Teilzeit oder mit spezialisierten Angeboten profitieren davon kaum. Die Unsicherheit über zukünftige Vergütungsanpassungen bleibt bestehen, was die langfristige Planung erschwert.

Wie geht es jetzt weiter?

Der VPP wird sich in den kommenden Tagen intensiv mit anderen Berufsverbänden abstimmen, um gemeinsame Strategien zu entwickeln. Unser Ziel ist es, die Interessen der ambulanten psychotherapeutischen Praxen wirksam zu vertreten – sei es durch politische Initiativen, rechtliche Schritte oder konstruktive Gespräche mit allen Beteiligten.

Wir werden Sie kontinuierlich und transparent über alle weiteren Entwicklungen informieren. In dieser herausfordernden Situation ist es uns besonders wichtig, Ihnen eine klare und unabhängige Stimme zu bieten. Wir bleiben dran und setzen uns weiterhin für faire Rahmenbedingungen in der psychotherapeutischen Versorgung ein.

Ihr VPP-Team steht an Ihrer Seite und kämpft mit voller Energie gegen die Abwertung der psychotherapeutischen Leistungen.

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Kategorien:
Vertragspsychotherapie
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