Keine Einschränkung beim Schutz von Patientendaten und beim psychotherapeutischen Vertrauensraum

Der BDP sieht die gravierenden Änderungen im Zusammenhang mit der geplanten Aufteilung von Berufsgeheimnistragenden im Kabinettsentwurf eines Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts kritisch.

Pressemitteilung

Berlin, 02.08.2026: Mit großer Sorge sehen der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) sowie dessen Fachsektion Verband Psychologischer Psychotherapeut*innen (VPP im BDP) die mit der geplanten Abwägelösung einhergehende Absenkung des Schutzes von hochsensiblen Patient*innendaten für approbierte Heilberufe wie die Psychotherapie. 

Die Abwägelösung (relativer Schutz) sieht die Möglichkeit der Ausweitung von Befugnissen und Überwachungsmaßnahmen durch den Bundesnachrichtendienst (BND) und Verfassungsschutz in Praxen vor. Gemeint ist die akustische und optische Überwachung, das Abhören und Aufzeichnen von Gesprächen, das heimliche Betreten der Räumlichkeiten sowie der Zugriff auf IT- und Medizinsysteme, d. h. die Onlinedurchsuchung von Praxis-Computern, Patientenakten und digitalen Kommunikationskanälen. 

Damit wird, anders als bei weiteren Berufsgruppen von Geheimnistragenden wie Abgeordneten, Geistlichen oder Jurist*innen, die dem absoluten Schutz unterstehen, bei Angehörigen von approbierten Heilberufen das Sicherheits- und Aufklärungsinteresse über berufsspezifische Grundlagen wie den Patient*innenschutz gestellt.  

Die geplante Aufteilung von Berufsgeheimnistragenden sowie die Herabsetzung des Schutzes von Patient*innendaten im Gesetzentwurf ist aus Sicht des BDP nicht nachvollziehbar und erschüttert die Voraussetzungen für den Erfolg psychotherapeutischer Heilbehandlungen im Kern, dessen elementares Fundament aus einem intakten Patient*in-Psychotherapeut*in-Vertrauensverhältnis sowie dem Vertrauen in den absoluten Schutz hochsensibler Daten besteht.

„Zahlreiche empirische Studien belegen, dass die Wirksamkeit psychotherapeutischer Behandlungen maßgeblich vom Vertrauen und der Offenheit der Patient*innen abhängt. Eine unabdingbare Voraussetzung dafür ist der ausnahmslose rechtliche Schutz hochsensibler Behandlungsinhalte“, erläutert Heike Bott, stellvertretende VPP-Vorsitzende und erklärt weiter „bereits der geringste Verdacht einer möglichen Verletzung des geschützten Rahmens einer psychotherapeutischen Behandlung konterkariert mögliche Therapiefortschritte und könnte zum Abbruch der Behandlung führen.“

Mit Blick auf die fortschreitende Digitalisierung im Gesundheitswesen wie die Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA) oder vermehrt angebotener digitaler Therapieangebote, könnte eine Ausweitung nachrichtendienstlicher Befugnisse in diesem Bereich das Vertrauen der Bevölkerung in das Gesundheitssystem nachhaltig beschädigen – mit erheblichen Folgen für die Patient*innengesundheit sowie den daraus resultierenden volkwirtschaftlichen Schäden.

Im Sinne der Gefahrenabwehr greifen zudem bereits bestehende Ausnahmen des beruflichen Geheimnisschutzes, wie die Anzeigepflicht einiger geplanter Straftaten, die Strafbarkeit unterlassener Hilfeleistung und der rechtfertigende Notstand.

BDP und VPP fordern daher ausdrücklich im Zuge der Reform des Nachrichtendienstrechts die Verankerung des absoluten Schutzes für approbierte Heilberufe auch in den Gesetzestexten zum BND- sowie Verfassungsschutzgesetz, d. h. Gleichstellung mit oben genannten Geheimnistragenden. Eine Abwägungslösung ist aus therapeutischer Sicht nicht vertretbar und fachlich nicht begründbar. Zur Wahrung des psychotherapeutischen Vertrauensraums bedarf es der Gewährleistung hoher Schutzregelungen im analogen wie im digitalen Raum als notwendige Grundlage für jede vertrauensvolle psychotherapeutische Behandlung. 

Ihre Ansprechpartnerin:
Bettina Genée
Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Phone: +49 176 58868222
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Politische Positionen
VPP-Berufspolitik
Schlagworte:
Psychotherapie
Patientendaten

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