Der Schutz sensibler Gesundheitsdaten bleibt unverzichtbar

BDP stellt Position zur ePA klar und bekräftigt das Vertrauen in die Betriebsärzteschaft

Pressemitteilung

Berlin, 13.07.2026: Am 23.06.2026 veröffentlichte der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V. (BDP) eine Pressemitteilung zum Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG), der u. a. vorsieht, Betriebsärztinnen und Betriebsärzten vollumfänglichen Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA) zu gewähren. Die bisherige Regelung, dass Beschäftigte der Einsicht ausdrücklich zustimmen müssen (Opt-In), soll entfallen. Auch in dieser Pressemitteilung plädiert der BDP aus prinzipiellen Gründen für das Beibehalten des Opt-In-Verfahrens.

Reaktionen auf diese Pressemitteilung haben gezeigt, dass einzelne Äußerungen missverstanden wurden, was der BDP ausdrücklich bedauert. Anlässlich der Kritik der Betriebsärzteschaft legt der BDP ausdrücklich Wert auf die Feststellung, dass er weder generell noch anlässlich einer eventuellen Änderung durch das GeDIG Zweifel daran hat, dass sich die Betriebsärztinnen und Betriebsärzte an ihre berufliche Schweigepflicht halten, auch und insbesondere gegenüber Arbeitgebern.

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen gelingt nur mit dem Vertrauen der Versicherten. Fach- und Berufsverbände sind vereint in dem Anliegen, Patient*innen größtmögliche Transparenz und Selbstbestimmung über ihre Daten zu ermöglichen. Unser Verband fordert seit vielen Jahren u. a. sogenannte Opt-In-Rechte für gesetzlich Versicherte und feingranulare Verschattungsrechte auf Dokumentenebene – v. a. betreffend ihrer hochsensiblen Daten aus psychiatrisch/psychotherapeutischen Behandlungen. Dies fordern wir übergreifend und für die unterschiedlichsten Kontexte.

Die Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht von Betriebsärztinnen und -ärzten stellen wir in keinster Weise in Frage. Wir schätzen die Arbeit dieser wichtigen Berufsgruppe im betrieblichen Kontext mehr denn je als relevant ein: für Angestellte, für den Erhalt der Gesundheit, für Prävention und die Förderung gesunder Arbeitsbedingungen. 

Ihre Ansprechpartnerin:
Susanne Berwanger
Vizepräsidentin
Mail: s.berwanger@bdp-verband.de  

Hier geht es zur Pressemitteilung vom 23.06.2026.

Veröffentlicht am:
Kategorien:
Pressemitteilung
Digitale Gesellschaft und Psychologie
Schlagworte:
ePA & EHDS
ePA und Nationale Gesundheitsakte

Der VPP vertritt den psychotherapeutischen Berufsstand im BDP.  Wir stehen für wissenschaftlich fundierte Psychotherapie, für Verfahrensvielfalt und für die Zugehörigkeit zur Psychologie. Wir vertreten Kolleg*innen aus allen psychotherapeutischen Tätigkeitsbereichen, egal ob in Anstellung, in Privatpraxis, Kassenpraxis oder noch in Aus- oder Weiterbildung tätig.

Im Rahmen von Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit setzen wir uns für die Verbesserung der Arbeits-, Aus- und Weiterbildungsbedingungen ein, sowie für eine bessere psychotherapeutische Versorgung.

Gute Psychotherapie braucht einen aktiven Berufsstand!

Verband der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im BDP e. V.