Psychiatrische Gutachten sind keine rechtspsychologischen Gutachten
Zur Diskussion um Gutachten im Fall Molath merkt der Vorstandsvorsitzende der Sektion Rechtspsychologie im Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) Prof. Dr. Denis Köhler an: Es handelt sich in diesem Fall um psychiatrische Gutachten, die nicht von Psychologen erstellt worden sind. „Es ist äußerst bedauerlich, dass anscheinend im Fall von Gustl Mollath psychiatrische Gutachten erstellt worden sind, die lediglich auf Aktenanalysen beruhen. Sollte in Ausnahmefällen eine rechtspsychologische Begutachtung nur auf Basis einer Aktenanalyse möglich sein, so muss der Gutachter vor Gericht auf die Vorläufigkeit und erhebliche Einschränkung der Aussagekraft seiner Einschätzung explizit hinweisen.“, so Köhler.
Damit wendet sich der BDP gegen eine pauschale Kritik aller Gerichtsgutachten und betont die hohe Qualität der Gutachten von Fachpsychologen für Rechtspsychologie.
Eine ausführliche psychologische Untersuchung des Angeklagten (u. a. durch mehrstündige Gespräche und testpsychologische Verfahren) sind die Grundlage einer wissenschaftlich fundierten rechtspsychologischen Einschätzung der Schuldfähigkeit. Diese Vorgehensweisen sind für Rechtspsychologen in den Richtlinien zur Erstellung von Gutachten und den Fachbüchern deutlich aufgeführt. Zudem wird es den Psychologen in den Weiterbildungen des BDP zum Gerichtsguter ständig vermittelt. Der BDP sorgt durch seine Weiterbildung zum Fachpsychologen für Rechtspsychologie für die Qualifikation von psychologischen Gerichtsgutachtern und der Qualität deren forensischen Expertisen. Rechtspsychologische Gutachten sollten nur von Psychologen mit Diplom oder Masterabschluss, entsprechender Berufserfahrung und fachlichen Weiterbildungen erstellt werden.
Der BDP hat in den 1980-er Jahren die Sektion Rechtspsychologie gegründet, die sich mit der Aus- und Weiterbildung von psychologischen Sachverständigen in Gerichtsverfahren, den Qualitätsstandards von rechtspsychologischen Gutachten und der rechtspsychologischen Forschung intensiv beschäftigt.
Sollten Gerichte in Deutschland Schwierigkeiten bei der Findung von psychologischen Sachverständigen haben so ist der BDP bei der Suche gerne behilflich, u.a. gibt es dafür auch ein Online-Register mit Fachpsychologen. Zudem bietet der BDP Weiterbildungsveranstaltungen für Juristen und Mediziner an, die sich rechtspsychologisch schulen lassen wollen.