Aktueller Gesetzentwurf sichert Psychologie nicht ausreichend ab
In der laufenden Debatte um die Novellierung der Psychotherapieausbildung gibt der BDP zu bedenken, dass Psychotherapie angewandte Psychologie ist und der derzeitige Entwurf dies nicht ausreichend absichert. Der aktuelle Kabinettsentwurf lässt erheblich den Entwurf einer Verordnung über die Inhalte des Studiums vermissen; eigentlich schon deswegen kann man momentan den Gesetzesentwurf vorerst nur ablehnen.
Selbst einmal angenommen, dass der Anhang des vorherigen Referentenentwurfs als Verordnungsentwurf übernommen wird – dies würde ein Studium ermöglichen, welches die jahrelangen Bemühungen und Erfolge der Psychologinnen und Psychologen auf der europäischen Bühne, für eine Vereinheitlichung und europaweiten Vergleichbarkeit einer psychologischen Qualifikation, gefährdet.
Denn der Maßstab des Europsy mit 210 ECTS Psychologie wird mit dem Anlagenentwurf nicht erreicht. Somit könnte es zukünftig Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten geben, die nicht Psychologinnen und Psychologen sind. Erschreckender Weise wurde in der Begründung zum Referentenentwurf das sogar für den Regelfall gehalten.
Auch vor diesem Hintergrund kann der BDP einer Ausweitung und Privilegierung durch gesetzliche Erwähnung anderer psychologischer Tätigkeitsfelder – außerhalb der Psychotherapie auch für solche ggfls. wenig psychologisch ausgebildete Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im geplanten § 1 Abs.3 PsychThG-E – nicht zustimmen.