Titelschutz: Revision gegen den BDP erfolglos – BGH verweist an OLG zurück
Der BDP hatte gegen eine private Bildungsstätte, die den Teilnehmern ihrer kurzen Fernlehrgänge „Hochschul-Zertifikate“ zum „Organisations-“, „Kommunikations-“ oder „Betriebspsychologen“ ausstellt, wegen Irreführung vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht gewonnen. Auf die Revision der Gegenseite hat nun der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 5.10.17 die Angelegenheit an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
Positiv an dem Urteil des Bundesgerichtshofs ist, dass die Irreführungsgefahr an sich an keiner Stelle in Zweifel gezogen worden ist. Der Grund der Zurückverweisung ist eine für juristische Laien nur schwer verständliche prozessuale Frage zur Diskrepanz von Klageantrag und Urteilsbegründung.
Bedauerlich ist allerdings, dass nun das ohnehin schon lang andauernde Verfahren in eine weitere Runde geht. Dort muss nun Beweis erhoben werden darüber, dass die Interessenten und Teilnehmer der Bildungsstätte teilweise mit der auf die Berufsbezeichnung konzentrierten Werbung der Bildungsstätte in die Irre geführt werden. Das OLG hatte das mit dem BDP für selbstverständlich gehalten. Der BDP ist zuversichtlich, dass nun in einem letzten Verfahrensschritt erneut bestätigt wird, dass Psychologen nur solche sind, die Psychologie in einem Hauptfachstudium studiert haben.