eAkte: Datenschutz – Zusagen werden nicht eingehalten
Nach Angaben der Süddeutschen (Ausgabe 21.05.2019) ist geplant, die elektronische Patientenakte bis 2021 erst einmal ohne differenzierte Zugriffsrechte auf den Markt zu bringen. Die Möglichkeit für Versicherte, verschiedenen Behandlerinnen und Behandlern differenzierten Zugriff auf sensible Befunde zu gegeben (z.B Psychische Erkrankungen, HIV-Tests, Schwangerschaftsabbruch) soll erst später möglich gemacht werden.
Durch den von Gesundheitsminister Spahn vorgegebenen Zeitdruck sei diese Datenschutzmaßnahme aus technischen Gründen noch nicht realisierbar. Das Gesundheitsministerium als auch die gematik, welche für die Realisierung der Akte verantwortlich ist, hatten vor Einführung der Telematik zugesichert, dass die Versicherten „Herr“ ihrer Daten sind und differenziert entscheiden können, ob Befunde gespeichert werden und wem diese gezeigt werden.
Der Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im BDP (VPP) hatte mehrfach hierzu Kontakt mit dem Gesundheitsministerium sowie der gematik. Unser Verband bewertet das aktuelle Vorgehen als Vertrauensbruch und letztendlich als Irreführung auf Kosten betroffener Patientinnen und Patienten. Unsere kassenzugelassenen Verbandsmitglieder haben sich unter der Prämisse differenzierter Zugriffsrechte an die Telematik anschließen lassen. Sonderbar ist, dass diese aktuellen Einschränkungen direkt nach Ablauf der gesetzlichen Anschlussfristen von Kassenpraxen an die Telematik kommuniziert werden. Es entsteht der Eindruck, dass diese kritischen Informationen gezielt erst jetzt veröffentlicht wurden.
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Susanne Berwanger
Stellv. Vorsitzende des VPP
berwanger@vpp.org