ePA im Gesundheitsdatenschutzgesetz
BDP-Positionspapier zur elektronischen Patientenakte im Gesundheitsdatennutzungsgesetz

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BDP-Positionen zur ePA - Patientendaten schützen

Zeitgleich zur Diskussion über die gesetzliche Neuregelung der Nutzung von Gesundheitsdaten und der Einführung der elektronische Patientenakte (ePA) in Deutschland findet in Europa ein Gesetzgebungsverfahren zur Nutzung von Gesundheitsdaten im gesamten europäischen Raum (European Health Data Space, kurz EHDS) statt. Die Vorhaben sollen die Speicherung sowie auch den Zugang und die Nutzung von Gesundheitsdaten beispielweise für Forschungszwecke gesetzlich regeln.

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) sieht bei den derzeitigen Plänen der Bundesregierung die Hoheit gesetzlich Versicherten über ihre persönlichen Gesundheitsdaten in Gefahr - besonders im Bereich hoch sensibler Daten, etwa aus psychotherapeutischen Behandlungen. Diese beinhalten sehr private biografische Daten oder sensible Befunde sowie Daten von Dritten und Zustimmungspflichten, beispielweise im Rahmen von Testergebnissen einer Kinder- und Jugendlichentherapie. Bereits zuvor hat der Verband und seine Fachsektion Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (VPP im BDP e.V.) in unterschiedlichen Stellungnahmen an das Bundesgesundheitsministerium die Datensouveränität für Patientinnen und Patienten gefordert und neben den Vorteilen auch auf Probleme bei der Nutzung der Daten für Forschungszwecke hingewiesen. Hier gilt es z.B. auszuschließen, dass eine wirtschaftliche Nutzung im Vordergrund steht. 

Zur Sensibilisierung im Umgang mit Daten zur psychischen Gesundheit hat der Berufsverband nun ein Positionspapier erarbeitet, welches die Dringlichkeit der Erhaltung der Datensouveränität von Patientinnen und Patienten thematisiert sowie weitere relevante Aspekte bei der Einführung
der elektronischen Gesundheitsakte (ePA) adressiert.

Der BDP weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Datensouveränität eine grundlegende Voraussetzung für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger bei der anstehenden Digitalisierung von Gesundheitsdaten ist. Er fordert die Politik auf, die berechtigten Sorgen aller Beteiligten bei den anstehenden Gesetzesentwürfen zur Gesundheitsdatennutzung zu berücksichtigen.

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Vertraulichkeit intimer persönlicher Daten ist eine wesentliche Basis für psychologische Dienstleistungen

Pressemitteilung

Berlin, 14.12.2023: Das EU-Parlament (Link zur Pressemitteilung) hat gestern für die Schaffung eines "Europäischen Raums für Gesundheitsdaten (EHDS)" gestimmt. Aufgrund eines Änderungsantrags von Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei), gemeinsam mit Abgeordneten von SPD, Grünen und Linken, wurde in letzter Sekunde mit einem Änderungsantrag noch für die Absicherung eines nationalen Widerspruchsrechts gegen eine elektronische Patientenakte gestimmt, wie es in Deutschland vorgesehen ist. 

Der BDP ist erleichtert darüber, dass damit die im Raum stehende Gefahr das Vertrauen von Bürgerinnen und Bürgern zu verlieren, abgewendet wurde und bedauert, dass Änderungsanträge für eine Zustimmungspflicht durch Behandelte vor Datenzugriffen keine Mehrheit erhielten.

Vertraulichkeit intimer persönlicher Daten ist eine wesentliche Basis für psychologische Dienstleistungen. Der BDP hat große Bedenken hinsichtlich einer breiten Nutzung von Daten zur psychischen Gesundheit in Europa, insbesondere für wirtschaftliche Zwecke. Zu den deutschen Gesetzgebungsvorhaben (DigiG, GDNG) hat der BDP entsprechend Stellung genommen und u.a. die Einführung eines Sonderwegs für Daten betreffend Behandlungen psychischer Erkrankungen gefordert. Diese Behandlungsdaten haben typischerweise weitgehende Bezüge in das Privat-, Familien- und Berufsleben mit vielen Drittbezügen. Nach den aktuellen deutschen Gesetzentwürfen soll es Löschungsrechte und differenzierte Zugriffsberechtigungen geben, auch sollen gesetzlich Versicherte der Anlage einer ePA widersprechen können sowie der Speicherung von sensiblen Befunden, Arztbriefen o.ä..

So sehr es in Einzelbeispielen einleuchten mag, dass Gesundheitsdaten als Rohstoff für Forschung und Wirtschaft in Europa erschlossen werden sollen, wird im erleichterten Zugriff das Selbstbestimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger nicht ausreichend berücksichtigt. Der BDP hatte sich vor diesem Hintergrund mit einem Positionspapier und anschließend mit Änderungsvorschlägen zu den europäischen Regelungen (EHDS) an europäische Politiker und an die Berichterstatter im europäischen Parlament gewendet. Mindestens für Behandlungsdaten zu psychischen Erkrankungen forderte der BDP ein „Schließfach“ und Zustimmungspflicht für Forschungszugriffe als „Sonderweg Psychotherapie“. 

Zentrales Anliegen des BDP ist es, das Vertrauen der Bürger in die Kontrolle und den Schutz ihrer Daten zu erhalten. Seit heute beginnen bereits Verhandlungen zwischen dem europäischen Parlament, der europäischen Kommission und dem europäischen Rat über die Feinheiten und die Ausgestaltung der Regelungen bis zum endgültigen Gesetzestext. Der BDP wird daher nach seinen Möglichkeiten politische Kräfte mobilisieren, um Löschungsrechte und differenzierte Zugriffsrechte zur Stärkung des Vertrauens noch in die Endfassung „hinein“ zu bekommen und das im EP beschlossene Widerspruchsrecht zu erhalten.

Ihre Ansprechpartnerin:
Bettina Genée
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Fon: +49176 58868222
Mail: presse@bdp-verband.de
 

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EHDS
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