ePA im Gesundheitsdatenschutzgesetz
BDP-Positionspapier zur elektronischen Patientenakte im Gesundheitsdatennutzungsgesetz

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BDP-Positionen zur ePA - Patientendaten schützen

Zeitgleich zur Diskussion über die gesetzliche Neuregelung der Nutzung von Gesundheitsdaten und der Einführung der elektronische Patientenakte (ePA) in Deutschland findet in Europa ein Gesetzgebungsverfahren zur Nutzung von Gesundheitsdaten im gesamten europäischen Raum (European Health Data Space, kurz EHDS) statt. Die Vorhaben sollen die Speicherung sowie auch den Zugang und die Nutzung von Gesundheitsdaten beispielweise für Forschungszwecke gesetzlich regeln.

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) sieht bei den derzeitigen Plänen der Bundesregierung die Hoheit gesetzlich Versicherten über ihre persönlichen Gesundheitsdaten in Gefahr - besonders im Bereich hoch sensibler Daten, etwa aus psychotherapeutischen Behandlungen. Diese beinhalten sehr private biografische Daten oder sensible Befunde sowie Daten von Dritten und Zustimmungspflichten, beispielweise im Rahmen von Testergebnissen einer Kinder- und Jugendlichentherapie. Bereits zuvor hat der Verband und seine Fachsektion Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (VPP im BDP e.V.) in unterschiedlichen Stellungnahmen an das Bundesgesundheitsministerium die Datensouveränität für Patientinnen und Patienten gefordert und neben den Vorteilen auch auf Probleme bei der Nutzung der Daten für Forschungszwecke hingewiesen. Hier gilt es z.B. auszuschließen, dass eine wirtschaftliche Nutzung im Vordergrund steht. 

Zur Sensibilisierung im Umgang mit Daten zur psychischen Gesundheit hat der Berufsverband nun ein Positionspapier erarbeitet, welches die Dringlichkeit der Erhaltung der Datensouveränität von Patientinnen und Patienten thematisiert sowie weitere relevante Aspekte bei der Einführung
der elektronischen Gesundheitsakte (ePA) adressiert.

Der BDP weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Datensouveränität eine grundlegende Voraussetzung für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger bei der anstehenden Digitalisierung von Gesundheitsdaten ist. Er fordert die Politik auf, die berechtigten Sorgen aller Beteiligten bei den anstehenden Gesetzesentwürfen zur Gesundheitsdatennutzung zu berücksichtigen.

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Psychologen enttäuscht von der Entscheidung des Petitionsausschusses zur muttersprachlichen Psychotherapie

Im Oktober hat der Petitionsausschuss des Bundestages die durch den Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) und andere Verbänden unterstützte Petition zu muttersprachlicher Psychotherapie abgelehnt. Dem Kernanliegen der Petition, in einem Europa der offenen Grenzen mehr Menschen eine dringend benötigte muttersprachliche, kultur- und gendersensible psychotherapeutische Behandlung zu ermöglichen, wurde nicht zugestimmt. Der BDP bedauert diese Entscheidung sehr, wird damit doch das Leid vieler Betroffener, die oft nach Gewalterfahrungen schwer traumatisiert sind und aus politischen Gründen nicht in ihre Heimat zurück können, missachtet, Es wird ihnen auch künftig zugemutet, gar keinen Therapieplatz zu finden oder jahrelang auf einen solchen warten zu müssen. Dadurch werden ihre Chancen deutlich verschlechtert, einen Platz in der deutschen Gesellschaft und im Arbeitsmarkt finden zu können. „Die Entscheidung zeugt leider von wenig Verständnis für das Wesen von Psychotherapie, die – anders als eine Zahnarztbehandlung oder ein chirurgischer Eingriff – der Kommunikation über sehr persönliche Probleme und Gefühle bedarf“, erklärt Elisabeth Noeske aus dem Vorstand der Sektion Klinische Psychologie im BDP.

Was das Anliegen der Petenten betrifft, ausländische Studienabschlüsse schneller zu prüfen und anzuerkennen, so verweist der Ausschuss darauf, dass ein entsprechender Gesetzentwurf sich derzeit in der parlamentarischen Beratung befinde. Die Petition wird der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Bildung und Forschung – als Material überwiesen, dessen Inhalt damit in die Beratungen einfließen kann. Auch den Fraktionen wird die Petition zur Kenntnis gegeben, soweit darin die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen gefordert wird. Der BDP begrüßt diesen Beschluss, wenngleich sich daraus nicht zwingend ein Einfluss auf den Gesetzgebungsprozess ergibt. Der Verband wird alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, Abgeordnete auf die Unterlagen hinzuweisen und sich mit den darin enthaltenen stichhaltigen Argumenten vertraut zu machen.

„Der Petitionsausschuss ignoriert damit – wie zuvor das Bundessozialgericht – die Tatsache, dass bei der Psychotherapie die Kommunikation eine Grundvoraussetzung und damit Hauptsache der Behandlung ist. Ausgeblendet wurde bei der Ablehnung offenbar auch, wie viele z.B. traumatisierte EU-Bürgerinnen und Bürger dringend eine muttersprachliche Psychotherapie benötigen“, sagt Elisabeth Noeske. Unter Hinweis auf das Wirtschaftlichkeitsgebot verschließt der Ausschuss sich auch der Erkenntnis, wonach die Kosten durch Nicht- oder Fehl-Behandlung und ihre Folgen um ein Vielfaches höher sein können als muttersprachliche Therapie bzw. die Bezahlung von Dolmetschern.

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