ePA im Gesundheitsdatenschutzgesetz
BDP-Positionspapier zur elektronischen Patientenakte im Gesundheitsdatennutzungsgesetz

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BDP-Positionen zur ePA - Patientendaten schützen

Zeitgleich zur Diskussion über die gesetzliche Neuregelung der Nutzung von Gesundheitsdaten und der Einführung der elektronische Patientenakte (ePA) in Deutschland findet in Europa ein Gesetzgebungsverfahren zur Nutzung von Gesundheitsdaten im gesamten europäischen Raum (European Health Data Space, kurz EHDS) statt. Die Vorhaben sollen die Speicherung sowie auch den Zugang und die Nutzung von Gesundheitsdaten beispielweise für Forschungszwecke gesetzlich regeln.

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) sieht bei den derzeitigen Plänen der Bundesregierung die Hoheit gesetzlich Versicherten über ihre persönlichen Gesundheitsdaten in Gefahr - besonders im Bereich hoch sensibler Daten, etwa aus psychotherapeutischen Behandlungen. Diese beinhalten sehr private biografische Daten oder sensible Befunde sowie Daten von Dritten und Zustimmungspflichten, beispielweise im Rahmen von Testergebnissen einer Kinder- und Jugendlichentherapie. Bereits zuvor hat der Verband und seine Fachsektion Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (VPP im BDP e.V.) in unterschiedlichen Stellungnahmen an das Bundesgesundheitsministerium die Datensouveränität für Patientinnen und Patienten gefordert und neben den Vorteilen auch auf Probleme bei der Nutzung der Daten für Forschungszwecke hingewiesen. Hier gilt es z.B. auszuschließen, dass eine wirtschaftliche Nutzung im Vordergrund steht. 

Zur Sensibilisierung im Umgang mit Daten zur psychischen Gesundheit hat der Berufsverband nun ein Positionspapier erarbeitet, welches die Dringlichkeit der Erhaltung der Datensouveränität von Patientinnen und Patienten thematisiert sowie weitere relevante Aspekte bei der Einführung
der elektronischen Gesundheitsakte (ePA) adressiert.

Der BDP weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Datensouveränität eine grundlegende Voraussetzung für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger bei der anstehenden Digitalisierung von Gesundheitsdaten ist. Er fordert die Politik auf, die berechtigten Sorgen aller Beteiligten bei den anstehenden Gesetzesentwürfen zur Gesundheitsdatennutzung zu berücksichtigen.

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BDP-Stellungnahme: Digitale Verantwortung - auch Kinder haben das Recht am eigenen Bild!

Zum Schulbeginn wünscht der BDP allen Kindern und Jugendlichen einen guten Start und ein erfolgreiches neues Schuljahr!

Was im Internet einmal veröffentlicht wurde ist nur äußerst schwer und manchmal gar nicht mehr zu löschen. Das bedeutet – zumindest theoretisch – jeder kann es zu jedem Zeitpunkt finden und anschauen. Was aber, wenn die Abgebildeten das nicht möchten und Fotos ohne deren Einverständnis veröffentlicht wurden?

In den ersten Bundesländern beginnt wieder die Schule und der BDP möchte in diesem Zusammenhang auf die digitale Verantwortung hinweisen, die auch Schulen hier zukommt, Kinder, Jugendliche sowie deren Eltern für dieses Thema zu sensibilisieren.

Im Fokus stehen hier vor allem die psychologischen Auswirkungen, die veröffentlichtes Bildmaterial auf die Entwicklung heranwachsender Menschen haben können. Neben der Verantwortung, die erziehungsberechtigten Erwachsenen hier zukommt, geht es aber auch um die rechtlichen Zusammenhänge. Auch Kinder haben ein Recht am eigenen Bild.

Im Rahmen des Jahresschwerpunktes „Mehr Psychologie in die Schulen“ schlägt der BDP einen Austausch mit Kindern und Jugendlichen zu dieser Fragestellung in den Schulen vor, der eine Sensibilität für diese Thematik ermöglichen kann.

Der Beauftragte des Präsidiums für Kindeswohl und Kinderrechte beim Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP), Diplom-Psychologe Ralph Schliewenz, empfiehlt beim „posten“ und „teilen“ von Bildmaterial in den sozialen Netzwerken mit Verantwortung und Bedacht vorzugehen. Spontane Gefühle sind keine guten Ratgeber bei dieser Entscheidung. Im Fokus sollte vielmehr die Frage stehen, welche Auswirkungen veröffentlichte Fotos im Internet auf die Psyche des Kindes haben können und welche weiteren Folgen in der Zukunft erwartbar sind. Kinder und Jugendliche könnten zu einem deutlich späteren Zeitpunkt in ihrem Leben die Veröffentlichung bereuen und sich vielleicht sogar in ihrem Selbstbild verletzt oder gar beschädigt fühlen.

Bei Entscheidungsprozessen, die im Besonderen auch die Rechte von Menschen betreffen, stellt sich unweigerlich und direkt die Frage nach deren Einsichts- bzw. Einwilligungsfähigkeit: „Kinder können bis zu einem gewissen Alter die Auswirkungen gar nicht absehen“, so Schliewenz, daher liege diese Aufgabe bei den Erziehungsberechtigten. Auch beim Einbezug des Kindes bei der Entscheidung ist dessen Alter von zentraler Bedeutung. „Am wichtigsten ist, immer mit dem Kind zu kommunizieren und das Kind als Subjekt und nicht als Objekt zu betrachten“.

Der BDP appelliert hier an Erziehungsberechtigte, solche Entscheidungen niemals gegen den Willen des Kindes zu treffen. Kinder bedürfen des besonderen Schutzes und auch daher fordert der BDP, dass Kinderrechte als Menschenrechte ins Grundgesetz gehören! Als Gründungsmitglied des Netzwerks zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und im Rahmen der Kampagne #KinderrechteChampion macht sich der BDP auch dafür stark. 

Ansprechpartner:

Dipl.-Psych. Ralph Schliewenz

BDP-Präsidiumsbeauftragter für Kindeswohl und Kinderrechte

presse@bdp-verband.de

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Kategorien:
Stellungnahme
Digitale Gesellschaft und Psychologie
Schlagworte:
Digitalisierung
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