Offener Brief: Kinderkrankentagegeld-Anspruch auch für selbstständige Eltern

Vera Dietrich, Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) e.V.: "Selbstständige mit Kindern brauchen die gleiche Unterstützung wie alle anderen Familien auch“


Der Bundesrat hat einer Erhöhung der Kinderkrankentage um zehn zusätzliche Tage pro Kind und Elternteil zugestimmt. Damit sollen gesetzlich versicherte Eltern finanziell entlastet werden, wenn sie in der Pandemie ihre Kinder zu Hause betreuen. Wie das Bundesgesundheitsministerium zwischen­zeitlich konkre­tisierte, haben Selbstständige allerdings nur dann einen Anspruch auf die Leistung, wenn sowohl sie, als auch ihr Kind gesetzlich versichert sind UND sie bei ihrer Krankenversicherung einen Wahltarif abgeschlossen haben, der die Zahlung von Krankengeld miteinschließt.

Keinen Anspruch haben dagegen Selbstständige, die zwar gesetzlich versichert sind, jedoch keinen Anspruch auf Krankengeld haben sowie die Mitglieder der privaten Krankenversicherung und das obwohl die zusätzlichen Kinderkrankengeld aus Steuermitteln finanziert werden. Gegen diese Ungleichbehandlung wendet sich nun VGSD-Mitglied Vera Dietrich, die sich schon erfolgreich gegen Abmahnmissbrauch einsetzte.

Ein erster Etappenerfolg ist schon erreicht, nachdem Vera Dietrich in einem Brief NRW-Familienminister Joachim Stamp um Unterstützung für die Selbstständigen gebeten hatte: NRW hat eine analoge Regelung für alle Nicht-Berechtigten eingeführt: 10 zusätzliche "Betreuungstage" zu je 92 Euro.

Der BDP zeichnete den Offenen Brief mit, der sich an Gesundheitsminister Jens Spahn und Familienministerin Franziska Giffey wendet.

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