Resolution des Gesprächskreises II (GK II) zum Beschluss des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP)

Resolution des GK II

Berlin, 11.11.2025

Die psychotherapeutischen Berufs- und Fachverbände, die sich im GK II zusammengeschlossen haben, begrüßen ausdrücklich, dass mit dem aktuellen Beschluss des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) im Artikel 10 auch die Problematik der Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung erkannt und politisch adressiert wurde. Wir würdigen das Engagement und den Willen der Bundesregierung, hier endlich tragfähige Lösungen zu forcieren.


Allerdings stellen wir fest: Die vorliegenden Regelungen zur Finanzierung der Weiterbildung sind bei weitem nicht ausreichend, um die dringend notwendigen strukturellen Verbesserungen in der psychotherapeutischen Weiterbildung zu erzielen. Die im Beschluss vorgesehenen Maßnahmen lösen das Problem der Unterfinanzierung nicht – vielmehr droht eine strukturelle Unterfinanzierung der Weiterbildungsstätten (Ambulanzen, Praxen, Medizinische Versorgungszentren/MVZ auch die Kliniken und weiteren Institutionen) mit der Folge, dass viel zu wenig Weiterbildungsstellen eingerichtet werden.


Ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass eine qualifizierte psychotherapeutische Weiterbildung nur dann möglich ist, wenn alle Bestandteile der Weiterbildung – Theorie, Supervision und Selbsterfahrung – angemessen finanziert werden. Nur eine ausreichende Finanzierung kann die für die Berufsausübung notwendige Qualifikation und damit eine qualitativ hochwertige Versorgung der Patient*innen sicherstellen.
Psychotherapeutische Weiterbildung findet nicht nur in Ambulanzen statt, sondern auch in der dezentralen ambulanten Versorgung (Praxen und MVZs), in Kliniken und Institutionen. Ohne eine gezielte Förderung dieser stationären und ambulanten Weiterbildungsplätze droht die dringend benötigte Zahl an Weiterbildungsplätzen nicht erreicht werden zu können. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des absehbaren Ruhestands vieler erfahrener Psychotherapeut*innen in den kommenden Jahren problematisch und gefährdet die Versorgungssicherheit.

Daher fordern die Verbände des GK II:

  1. Finanzierung aller Weiterbildungsbestandteile: Theorie, Supervision und Selbsterfahrung müssen integraler Bestandteil der finanziellen Förderung sein.
  2. Gezielte Finanzierung stationärer Weiterbildungsplätze: Kliniken benötigen eine Übergangsfinanzierung für die Zeit, in der die alte Ausbildung und die neue Weiterbildung parallel stattfinden. Langfristig müssen Psychotherapeut:innen in Weiterbildung (PtW) im Stellenplan verankert werden.
  3. Förderung der Weiterbildung in Praxen und MVZ: Analog zu anderen grundversorgenden ärztlichen Fachrichtungen ist eine gezielte Förderung der Weiterbildung notwendig.

Wir appellieren an die politischen Entscheidungsträger*innen sowohl in den Ländern als auch im Bund, diese Probleme zu adressieren und umfassende Lösungen zu schaffen, die der Bedeutung der psychotherapeutischen Versorgung in Deutschland gerecht wird.

Konkret erarbeitete Lösungsvorschläge finden sich in einer am 14.10.2025 veröffentlichten, verbändeübergreifenden Stellungnahme zu Änderungsantrag zum Entwurf des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP). Diese ist hier abrufbar.


Psychotherapieverbände im Gesprächskreis II:

AVM: Arbeitsgemeinschaft für Verhaltensmodifikation e.V.
BAG: Berufsverband der Approbierten Gruppenpsychotherapeuten
bkj: Bundesverband der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie e.V.
BVKP: Bundesverband der Klinikpsychotherapeut*innen
bvvp: Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten e.V.
D3G: Deutsche Gesellschaft für Gruppenanalyse und Gruppenpsychotherapie
DDGAP: Deutscher Dachverband für Gestalttherapie für approbierte Psychotherapeut*innen e.V.
DeGEFT: Deutsche Gesellschaft für Emotionsfokussierte Therapie
DFP: Deutscher Fachverband für Psychodrama e.V.
DFT: Deutsche Fachgesellschaft für Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie / Psychodynamische Therapie e.V.
DGAP: Deutsche Gesellschaft für Analytische Psychologie
DGH: Deutsche Gesellschaft für Hypnose und Hypnotherapie
DGIP: Deutsche Gesellschaft für Individualpsychologie e.V.
DGK: Deutsche Gesellschaft für Körperpsychotherapie
DGPs /Fachgruppe KliPs: Deutsche Gesellschaft für Psychologie, Fachgruppe Klinische Psychologie und Psychotherapie
DGPSF: Deutsche Gesellschaft für Psychologische Schmerztherapie und -Forschung
DGPT: Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie e.V.
DGSF: Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie e.V.
dgsgb: Deutsche Gesellschaft für Seelische Gesundheit bei Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung
dgsps: Deutsche Gesellschaft für Suchtpsychologie
DGVT: Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie
DPG: Deutsche Psychoanalytische Gesellschaft
DPGG: Deutsche Psychologische Gesellschaft für Gesprächspsychotherapie
DPtV: Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung
DPV: Deutsche Psychoanalytische Vereinigung
DVT: Deutscher Fachverband für Verhaltenstherapie e.V.
Ethikverein e.V.: Ethik in der Psychotherapie
GNP: Gesellschaft für Neuropsychologie
GwG: Gesellschaft für Personenzentrierte Psychotherapie und Beratung e.V.
M.E.G.: Milton Erickson Gesellschaft für Klinische Hypnose e.V.
Psy4F: Psychologists and Psychotherapists for Future
SG: Systemische Gesellschaft – Deutscher Verband für systemische Forschung, Therapie, Supervision und Beratung e.V.
unith e.V.
VAKJP:
Vereinigung für analytische und tiefenpsychologisch fundierte Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie in Deutschland e.V.
VfSP: Verbund für Systemische Psychotherapie e.V.
VIVT: Verband für integrative Verhaltenstherapie e.V.
VPP: Verband psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im BDP

Hier geht es zur Pressemitteilung.

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Kategorien:
Stellungnahme
PsychThG
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